Zentralfriedhof

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Der Zentralfriedhof ist der gemeinsame Hauptfriedhof katholischer und protestantischer Kirchengemeinden in Münster. Er liegt westlich der Altstadt und des ehemaligen Zoogeländes und nördlich des später angelegten Aasees. Auf einer Fläche von ca. 14 Hektar hat er heute Platz für rund 32.000 Grabstätten.

Lage und Anlage

Alter Teil

Der Zentralfriedhof wurde als rechteckige, 10 ha bedeckende Fläche zwischen dem Schlossgarten und der Aa-Aue (dem sogenannten „Himmelreich") im damaligen Grüngürtel vor der Stadt angelegt. Die Planung der Anlage und seine originäre Gestaltung stammen von Hilger Hertel dem Älteren, der als Dombaumeister in Münster tätig war. Hertel gliederte diesen „Alten Teil“ der Friedhofsanlage durch zwei sich kreuzende Hauptwege. Die dadurch entstandenen Viertel werden jeweils durch einen von Südwesten nach Nordosten verlaufenden Längsweg und drei bzw. vier diese Längswege rechtwinklig kreuzende Querwege in insgesamt 32 rechteckige Felder unterteilt. Die einzelnen Felder des Friedhofs sind den katholischen Kirchengemeinden und dem evangelischen Kirchenkreis, die den Friedhof gemeinsam verwalten, als Eigentümern zugeordnet.

Das gesamte Areal wird von einer 1.200 Meter langen Mauer umgeben. Die drei Portale, die Zutritt zum Friedhof gewähren, sind von gemauerten gotisierenden Pfeilern flankiert. Am nördlichen Haupteingang an der Robert-Koch-Straße befindet sich die Friedhofskapelle.

Erweiterungen

Im Südwesten wurde der Zentralfriedhof 1914 durch den „Neuen Teil“ erweitert. Er hat nicht die strenge Flächengliederung des Alten Teils, seine Felder sind aber ebenfalls den einzelnen Kirchengemeinden zugeordnet. Im Neuen Teil sind drei abgesonderte Bereiche für 574 Todesopfer der zwei Weltkriege ausgewiesen. Diese Grabstellen sind anders als die übrigen Grabstellen, deren Nutzungsdauer nach dreißig Jahren abläuft, als „ewige Ruhestätten“ angelegt.

Im Winkel zwischen Altem und Neuem Teil wurde im „Zweiten WeltkriegWP“ der „Nord-West-Teil“ eröffnet, um die Kapazitäten des Friedhofs für die Opfer der Bombardierungen zu erweitern. Dieser Teil ist seit seinem Bestehen 1943 von der Stadt Münster angepachtet.

Städtebauliche Lage

Die Gesamtanlage des Zentralfriedhofs wird heute im Osten durch die Himmelreichallee, im Süden durch die Annette-Allee und den dahinter liegenden Aasee, im Westen vom Pottkamp und dem Vesaliusweg und im Norden von der Robert-Koch-Straße und ihrer östlichen Verlängerung, der Landoisstraße, eingeschlossen.

Neben seiner Bestimmung als Begräbnis- und Gedächtnisstätte erfüllt der Zentralfriedhof eine Funktion als städtischen Grünfläche und Parklandschaft von hohem Wert. Etwa einhundert hoch gewachsene Sommerlinden, die die zwei Hauptwege des alten Teils als Schattenspender säumen, und die zahlreichen Gehölze dienen als Niststätten für sonst selten gewordene Singvogelarten.

Die älteren Teile des Zentralfriedhofs und einundvierzig einzelne Grabdenkmäler sind seit 1998 in der Denkmalliste der Stadt Münster erfasst. Auch zwei große Hängebuchen, die im Nordosten des Friedhofs stehen wurde zu Naturdenkmälern erklärt und damit geschützt.

Geschichte

→ Hauptartikel: Geschichte der Friedhöfe in Münster bis 1808

Verstorbene wurden in Münster - wie anderswo - bis ins 18. Jahrhundert hinein auf Kirchhöfen bestattet, die um die Kirchen eingerichtet wurden, zum Teil auch in den Kirchengebäuden selbst. Nicht nur die Pfarrkirchen der Stadt, auch die Kirchen und Kapellen der Klöster und der Dom mit ihrer unmittelbaren Umgebung dienten als Begräbnisstätten. Der sehr beschränkte Raum der innerhalb der Stadt angelegten Kirchhöfe und ein im Zuge der Aufklärung langsam gewandeltes Verständnis von Tod und Begräbnis veranlassten die fürstbischöfliche Verwaltung bereits 1774 und 1776, die Friedhöfe der Pfarreien an den Rand der Stadt zu verlegen. Aber erst als Münster vom napoleonischen Vasallenstaat „Großherzogtum BergWP“ verwaltet wurde, wurde die Verlegung der Friedhöfe aus der Stadt hinaus verwirklicht. Drei neue Friedhöfe entstanden 1808 vor dem Neutor, dem Hörstertor und dem Aegidiitor.

Im 19. Jahrhundert wuchs die Stadt Münster weiterhin. Der Platz für Begräbnisse auf den vorhandenen Friedhöfen wurde knapp. Die zu stark belegten Friedhöfe, die obendrein zwischen den Wohnhäusern lagen, gefährdeten Grundwasser und Gesundheit der Anwohner. Die Kirchenvorstände von St. Lamberti und St. Martini wurden im Februar 1877, die von St. Aegidii, von St. Ludgeri und von St. Servatii wurden im April 1877 aufgefordert, ein Grundstück außerhalb der Stadt zu finden, das für die Anlegung eines gemeinsamen Friedhofes geeignet sei, und die innerhalb der Stadt gelegenen Friedhöfe „aus sanitätspolizeilichen Rücksichten“ zu schließen. Die städtische Kuhweide vor dem Neutor und ein Gelände an der Grevener Straße, „hinter der Coburg“, erwiesen sich als wenig geeignet. Schließlich wurde im Dezember 1879 das Gelände des künftigen Zentralfriedhofs westlich der Himmelreichstraße (heute Himmelreichallee) gefunden.

Im April 1880 legte die preußische Regierung Einspruch gegen diese Platzwahl ein und begründete ihn mit der Nähe des Zoologischen Gartens und der Gefahr für die Wasserqualität der vorbei fließenden Aa. Nach einer Klage gegen das Ministerium und Gutachten und Gegengutachten lenkte die Regierung im Oktober 1882 ein. Der neue Friedhof konnte als gemeinsame Begräbnisstätte aller christlichen Gemeinden, der katholischen wie der protestantischen, angelegt werden. Die Gestaltung wurde dem Architekten Hilger Hertel d. Ä. übertragen. Jede Kirchengemeinde erhielt ein Feld gemäß ihrer Größe zugewiesen. Für die Nonnenorden der Clemensschwestern und der KlarissenWP sowie für die evangelischen Diakonissen wurden später weitere, kleiner Felder zugewiesen. Die Verwaltung des Friedhofs übernahm eine Central-Friedhofs-Commission, der Vertreter der beteiligten Kirchengemeinden angehörten. Der Zentralfriedhof umfasste bei seiner Einweihung rund 10 Hektar. Am 2. Februar 1887 wurde das Begräbnisfeld der evangelischen Gemeinde eingeweiht und dort der erste Tote beerdigt. Am 30. März folgte die Weihe der Felder der katholischen Gemeinden.

In den Jahren von 1887 bis 1913 wuchs Münsters Einwohnerzahl von 45.993 auf 99.558 Personen. Der auf dem Zentralfriedhof vorhandene Raum erwies sich für die gewachsene Größe der Stadt als zu klein, zumal für die neu gegründeten katholischen Pfarreien St. Joseph, Herz Jesu und St. Antonius Friedhofsraum erforderlich wurde. Die Zentralfriedhofskommission kaufte darum ein Gelände im Südwesten des Friedhofs an, das als Neuer Teil am 8. Juni 1914 als Begräbnisfeld eingeweiht wurde. Der 1915 während des „Ersten WeltkriegWP“ gefasste Plan, außerhalb des Zentralfriedhofs eine „Ehrenfriedhof“ für die gefallen Soldaten anzulegen, wurde nicht verwirklicht. Vielmehr fanden sie ihre Ruhestätten - nach Konfessionen getrennt - auf dem Neuen Teil des Zentralfriedhofs.

Obwohl im Oktober 1942 außerhalb der Stadtgrenzen der weitläufige städtische Waldfriedhof Lauheide eingeweiht worden war, erfuhr der Zentralfriedhof 1943 noch einmal eine Erweiterung. Das neu angelegte „Nord-West-Feld“ blieb zunächst den Opfern des Bombenkriegs und den zur Zwangsarbeit nach Münster verschleppten „Fremdarbeitern“ vorbehalten. 1984 wurde hier ein Mahnmal für die 1284 Münsteraner Bombenopfer des „Zweiten WeltkriegsWP“ aufgestellt. Am 1. Juli 1944 wurde der Zentralfriedhof nach Bombenangriffen der Alliierten geschlossen und erst am 1. August 1947 wieder eröffnet. Bis 1954 dauerte es, die letzten Kriegsschäden auf dem Gelände zu beseitigen. Insgesamt wurden 120 Sprengtrichter auf dem Friedhofsterrain gezählt.

Verwaltung und Pflege

Seit seiner Anlegung ist der der Zentralfriedhof gemeinsames Eigentum der Kirchengemeinden, die ihn tragen. Lediglich der 1943 hinzugekommene Nord-West-Teil ist von der Stadt Münster angepachtet. Eine Zentralfriedhofskommission, in der alle Eigentümergemeinden (in der Regel durch den Gemeindepfarrer) vertreten sind, verwaltet den Friedhof seit seinem Entstehen. Dieser Kommission gehören an

In der Friedhofsverwaltung und in den nahe gelegenen Gärtner- und Steinmetzbetrieben sind mehr als fünfzig Personen beschäftigt.

Zwanzig Jahre beträgt die allgemeine Ruhefrist. Nutzungsrechte - mit einer Nutzungszeit von heute dreißig Jahren - werden nur für sogenannte Wahlgräber vergeben. Diese Nutzungsrechte verbleiben durch Neuerwerb oder Verlängerung oft über mehrere Generationen hinweg bei einer Familie. Weitere Informationen zum Bestattungsrecht können bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden oder hier eingesehen werden. Im Jahre 2000 wurden 709 Personen auf dem Zentralfriedhof bestattet, davon waren 116 Urnenbeisetzungen.

Friedhofskapelle

Die Friedhofskapelle im nördlichen Eingangsbereich an der Robert-Koch-Straße hat 100 Sitzplätze und rund 50 Stehplätze. Sie wurde 1984 gebaut und eingeweiht. Ihre Glaswände wurden vom Kölner Glasmaler Bodo Schramm gestaltet. 1994 stifteten die Kirchengemeinde eine Pfeifenorgel mit zwei Manualen für die Friedhofskapelle.

Grabstätten bekannter Personen

Literatur

  • Carl-Friedrich Steegen, Der Zentralfriedhof Münster: Denkmäler - Ansichten - Fakten, Münster : Zentralfriedhofskommission 2000
  • Silvia Dethlefs, Zur Geschichte der Friedhöfe und des Bestattungswesens in Münster, Münster : Regensberg 1991
  • Bernhard Müller-Cleve: Vom Central-Kirchhof 1887 zum Zentralfriedhof 1987 – eine Chronik 100jähriger Friedhofsgeschichte in Münster; Münster : Zentralfriedhofskommission 1987

Weblinks