Kriegs- und Domänenkammer: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | In der Zeit "unter dem Krummstab" war der [[Geheime Rat]], der aus Adeligen und Vertretern des Klerus zusammengesetzt war, das wichtigste Verwaltungsorgan in inneren und äußeren Angelegenheiten. Als Exekutivorgan und Verbindungsglied zu den Territorien diente die [[Geheime Kabinettskanzlei]], die Bewilligung von Landessteuern oblag dem [[Landtag]], zu dem sich die Landstände ([[Domkapitel]], Ritterschaft und Vertreter der Städte) einmal jährlich mit dem Landesherrn versammelten. |
Version vom 16. Oktober 2006, 18:01 Uhr
Kriegs- und Domänenkammer war die Bezeichnung für die Provinzialbehörden im Königreich Preußen, die bei der Verwaltungsreform unter König Friedrich Wilhelm I. 1723 aus der Zusammenlegung der Kriegskommissariate und der Amtskammern entstanden waren. Die Kriegskommissariate hatten die Aufgabe, die Armee, das stehende Heer, in den preußischen Provinzen materiell zu sichern und dazu Steuern und Abgaben einzuziehen; den Amtskammern unterstand die Verwaltung der staatlichen Güter, der Domänen, und der Einzug der Pachtzahlungen. Übergeordnete Leitungsbehörde für die Kriegs- un Domänenkammern in den Provinzen war das General-Oberfinanz- , Kriegs- und Domänendirektorium (kurz: Generaldirektorium) in Berlin.
Seit 1787 bestand für die Grafschaft Mark (brandenburgisch bzw. preußisch seit 1609/1666) eine selbständige Kriegs- und Domänenkammer mit Sitz in Hamm.
Münster erstmals preußisch
Mit dem Tod Maximilian Franz von Österreich endete 1801 faktisch die Zeit der Fürstbischöfe in Münster. Der Versuch des Domkapitels, Anton Victor von Österreich als Landesherrn einzusetzen, scheiterte am Einspruch Preußens und Frankreichs. Am 6. Juni 1802 erklärte sich der preußische König Friedrich Wilhelm III. durch ein Besitzergreifungspatent zum neuen Landesherrn. Da im Münsterland und den angrenzenden Gebieten bereits preußische Truppen - zum Schutz der Rheingrenze vor dem revolutionären Frankreich - standen, war die Annexion des Fürstbistums bereits Monate vor dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 eine Tatsache.
Neuordung der Verwaltung
In der Zeit "unter dem Krummstab" war der Geheime Rat, der aus Adeligen und Vertretern des Klerus zusammengesetzt war, das wichtigste Verwaltungsorgan in inneren und äußeren Angelegenheiten. Als Exekutivorgan und Verbindungsglied zu den Territorien diente die Geheime Kabinettskanzlei, die Bewilligung von Landessteuern oblag dem Landtag, zu dem sich die Landstände (Domkapitel, Ritterschaft und Vertreter der Städte) einmal jährlich mit dem Landesherrn versammelten.