Wilhelm Aschendorff (Sohn)

Aus MünsterWiki

Wilhelm Aschendorff (* ≈ 1696; † 9. November 1768 in Münster), war ein Buchdrucker und Buchhändler in Münster. Er war der Gründer des bis heute inhabergeführten Familienunternehmens Unternehmensgruppe Aschendorff.

Leben

Wilhelm Aschendorff entstammt vermutlich der ersten Ehe seines gleichnamigen Vaters Wilhelm Aschendorff mit mit Anna Burholt aus Sendenhorst. Zurück in Münster, heiratete der verwitwete Buchbinder im Jahr 1717 Anna Sophia Udinck, selbst Witwe des Buchbinders Thomas Udinck, der seine Geschäfte in der Bergstraße Nr. 5 betrieb. Im November 1718 – auch hier gibt es widersprüchliche Angaben – verstarb der Vater in Münster. Zunächst führte die Stiefmutter den Buchladen weiter. Wilhelm Aschendorff ging nach abgeschlossener Lehre – wie damals üblich – auf Wanderschaft, legte erfolgreich seine Meisterprüfung als Buchbinder ab und übernahm schließlich Geschäft und Haus in der Bergstraße im Jahr 1720. Das Jahr wird heute als Gründungsdatum der Unternehmensgruppe Aschendorff angesehen.

1731 vermählte sich Aschendorff in zweiter Ehe mit Catharina Margaretha Elisabeth Storm (* 1699 in Münster, † 1744), die aus Scheidingen im Amt Werl (heute zu Welver) stammte. Aus dieser Ehe ging sein einziger Sohn und Nachfolger Anton Wilhelm Joseph (* 22. Oktober 1735, Münster, † 25. Juni 1804 ebenda) hervor. Später heiratete Aschendorff noch ein drittes Mal die Catharina Anna Elisabeth Geldermann.

Wilhelm Aschendorff erlebte nach dem Siebenjährigen Krieg noch die erste Blüte des Unternehmens, dem er fast ein halbes Jahrhundert vorstand. Er hinterließ das Haus Bergstraße Nr. 5, das später verkauft wurde, den seit 1746 neu bezogenen Unternehmenssitz am Roggenmarkt Nr. 3 und zudem ein Haus in der Jüdefelder Straße. Er verstarb am 9. November 1768.

Unternehmensentwicklung (bis 1763)

Wilhelm Aschendorff, der wie sein Vater das fürstliche Privileg eines Hofbuchbinders in Münster hatte, eröffnete nun auch eine Buchhandlung und begann mit der Herausgabe erster eigener Verlagswerke (Gebetbücher, Kalender etc.). Die Geschäfte entwickelten sich gut. 1722 war Aschendorff erstmals Mitherausgeber des „Beth- und Tugendbuches. oder: Kurtze Tag- und Lebens-Regulen und Übungen, andächtig zu betten, fromm zu leben, und seelig zu sterben“, ein religiöser Klassiker des Jesuiten „Alexander WilleWP“ (*1647, † 1707 in Münster). Darin enthalten sind 72 Predigten, die von Johann Dietrich Todt (Paderborn) gedruckt wurden. Als Mitverleger ist er nun auf dem Titelblatt: „Zu finden bey Wilhelm Aschendorff".

Am 7. August 1735 wurde das bereits 1726 bestätigte Privileg von Fürstbischof Clemens August von Bayern erneuert. Darin wurde Aschendorff als „Hofbuchbinder und Verleger“ bezeichnet. Er erhielt die Erlaubnis zwei Bücher zu vertreiben, die sich als Bestseller erweisen und dutzendfache Neuauflagen erfahren. Es handelte sich um die Erbauungsschrift „Hand-Postill oder christkatholische Unterrichtungen auf alle Sonn- und Feiertage des ganzen Jahres“ von Leonhard Goffinés (Prämonstratenser-Chorherr, 1648–1719) und den „Großen Baum-Garten“ des Kapuzinerpaters und katholischen Volksschrifstellers Martin von Cochem (1634–1712), das jahrzehntelang und deutschlandweit zu den beliebtesten Gebetbüchern gehörte. Die Produktion dieser Lizenzwerke übernahmen Druckereien in Coesfeld (Haustadt und Wittneven) sowie Koerdinck und Nagel in Münster. Aschendorff unterhielt zudem Geschäftsbeziehungen zu Buchhändlern nach Amsterdam sowie zu niederländischen Papierherstellern (die Papierherstellung war ihm im Fürstbistum Münster nicht erlaubt.) Zudem kaufte er im niederländischen Nachbarland diverse Kolonialwaren, insbesondere auch Kaffee.

1739 stand Wilhelm Aschendorff auch der örtlichen Buchbinder-Gilde vor. Am 15. Februar 1743 erhielt er sogar ein kaiserliches Verlagsprivileg von Kaiser Karl VII., wie schon zuvor vom fürstbischöflichen Landesherrn. Im übrigen verhinderten jedoch strenge Zunftgesetze die Expansion des Unternehmens. Zwar war es Buchbindern erlaubt, Publikationen – wie es hieß – in Verlag zu nehmen; es war ihnen indes untersagt, eine eigene Druckerpresse zu betreiben.

Um 1758 trat Anton Wilhelm Aschendorff in das Geschäft des Vaters ein. 1761 stellte Aschendorff – zusammen mit zwei weiteren Kaufleuten aus Münster – den Antrag zum Bau einer Papiermühle, um den kostspieligen Import von Papier (meist aus den benachbarten Niederlanden) zu vermeiden. Dieser wurde von der fürstbischöflichen Hofkammer negativ beschieden, da man das landesherrliche Privileg des Lumpensammelns nicht aufgeben wollte.

Ein anderes Privilegium, das der Buchdruckerei, bestand in Münster schon im 16. Jahrhundert. Die frühere Koerdinck’sche – später Regenbergsche – Druckerei hatte es exklusiv vom Domkapitel, das während der Sedisvakanz regierte, erhalten. Der später neu gewählte Bischof sah sich an diese Abmachung nicht gebunden und bewilligte das Privileg für eine zweite Druckerei, die dann regelmäßig – bei erneut eintretender Sedisvakanz – vom Domkapitel geschlossen wurde.

1762, noch während der Wirren des Siebenjährigen Krieges (1756–63), gelang es Vater und Sohn Aschendorff die Nagel’sche Druckerei zu übernehmen. Catherina Christina Nagel, Witwe des Buchdruckers Christoph Nagel, musste ihren Betrieb verkaufen. Im Jahr 1760 war ihr einziger Sohn im Alter von 23 Jahren verstorben. Allerdings war erst ein zweites Gesuch Aschendorffs, ihm die „Anlegung einer Buchdruckerei zu verstauten“, erfolgreich. Am 13. September 1762, drei Tage vor der Einsetzung von Bischof „Maximilian FriedrichWP“, erhielt Anton Wilhelm Aschendorff die Erlaubnis des Domkapitels „eine Buchdruckerey in der Stadt Münster anzulegen". Unterzeichnet wurde die Lizenz, die sich als eine zum Gelddrucken erweisen sollte, vom Domdechanten Frantz Herman Kerckerinck.

Man darf annehmen, dass die als sicher anzusehende Wahl des neuen Landesherrn zu diesem Sinneswandel des Domkapitels beigetragen hat. In der Urkunde lassen sich einige interessante Details nachlesen, darunter auch kommerzielle und religiöse Gründe für die Erteilung des Privilegs. Offenkundig konnte die Koerdinck’sche Druckerei das steigende Auftragsvolumen nicht mehr bewältigen; das Domkapitel fürchtete nun nicht nur, dass Gelder außer Landes gehen würden, sondern vor allem, dass geistliche Werke damit auch an „ohncatholischen Orten“ gedruckt werden würden. Zudem erwartete man von der Zunahme der Druckwerke auch eine „Beförderung des gemeinen Betens". Der Markt wurde nun faktisch zwischen Koerdinck und Aschendorff aufgeteilt. Beide Druckhäuser mussten die geplanten Werke den Behörden vorlegen: die geistlichen beim Generalvikar, die weltlichen beim Geheimen Rat ... „ob darinnen etwas zum Nachtheil der Religion, oder des Staates enthalten.“ Mit anderen Worten, eine Einwilligung in Zensur.

Schon am 16. September 1762 erschien bei Aschendorff eine sechseitige Huldigungsschrift an den neuen weltlichen und geistlichen Herrscher Maximilian Friedrich Graf Königsegg-Rothenfels iIn lateinischer Sprache, kunstvoll ausgeführt, mit Chronogrammen durchsetzt – und damit sicherlich nicht in nur drei Tagen herzustellen. Aschendorff dürfte sich, mit unternehmerischem Kalkül, des Privilegs recht sicher gewesen sein. Der neue Fürstbischof erneuerte bereits am 24. November 1762 die vom Domkapitel gegebene Konzession. Weniger als ein halbes Jahr danach, und nur einen Monat nach dem Frieden von Hubertusburg (15. Februar 1763), der den Siebenjährigen Krieg beendete, startete Aschendorff sein nächstes Projekt. „Mit Ihrer Churfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigstem Privilegio“ erhielt er die Genehmigung zur Herausgabe einer Zeitung. Das Münsterische Intelligenzblatt erschien erstmals am 19. April 1763 und – mit geringen Unterbrechungen – bis Ende 1849.

Weblinks

Literatur

  • Bernd Haunfelder: 250 Jahre Druckhaus Aschendorff 1762-2012. Verlag Aschendorff, Münster 2012
  • Wilhelm Steffens (Hrsg.:) und Ernst Hövel (Mitwirk.:): Johann Hermann Hüffer. Lebenserinnerungen Briefe und Aktenstücke - mit drei Bildtafeln und zwei Schriftproben. Aschendorffsche Verlagsbuchhandlung, Münster, 1952.