Einwohner: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Einwohner''' ist der gemeldete und in der [[Einwohnermeldeamt|Einwohnermeldedatei]] mit seinen Daten eingetragene Bewohner einer [[Gemeinde]] oder eines Landes.
 
Ein '''Einwohner''' ist der gemeldete und in der [[Einwohnermeldeamt|Einwohnermeldedatei]] mit seinen Daten eingetragene Bewohner einer [[Gemeinde]] oder eines Landes.
  
Im Unterschied zum Einwohner haben '''[[Bürger]]''' bzw. '''[[Staatsbürger]]''' besondere Rechte und Pflichten. Sie dürfen an politischen [[Wahl]]en teilnehmen. Andererseits sind sie auch wählbar. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, besondere Aufgaben für das Gemeinwesen zu übernehmen, z.B. die Übernahme eines [[Schiedsamt]]es.
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Im Unterschied zum Einwohner haben '''[[Bürger]]''' bzw. '''{{Wpl|Staatsbürger}}''' besondere Rechte und Pflichten. Sie dürfen an politischen [[Wahl]]en teilnehmen. Andererseits sind sie auch wählbar. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, besondere Aufgaben für das Gemeinwesen zu übernehmen, z.B. die Übernahme eines [[Schiedsamt]]es.
  
In historischer Zeit galten zunächst nur männliche [[Erwachsener|Erwachsene]] als Einwohner.
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In historischer Zeit galten zunächst nur männliche {{Wpl|Erwachsener|Erwachsene}} als Einwohner.
In der uns heute vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von "Einwohner" in [[Dorf|Dörfern]] Südwestsachsens bereits um [[1700]] durch den fließenden Übergang aus [[Inwohner]] (altertümliche Begriffe für Einwohnerin: Infrau, Innfrau).
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In der uns heute vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von „Einwohner“ in [[Dorf|Dörfern]] Südwestsachsens bereits um [[1700]] durch den fließenden Übergang aus {{Wpl|Inwohner}} (altertümliche Begriffe für Einwohnerin: Infrau, Innfrau).
  
 
Aus der obigen Definition ergibt sich die Einwohnerzahl einer Stadt oder einer Gemeinde als Summe der Einwohner mit Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz) und Zweitwohnsitz (Nebenwohnsitz).
 
Aus der obigen Definition ergibt sich die Einwohnerzahl einer Stadt oder einer Gemeinde als Summe der Einwohner mit Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz) und Zweitwohnsitz (Nebenwohnsitz).

Aktuelle Version vom 17. Februar 2024, 15:19 Uhr

Ein Einwohner ist der gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner einer Gemeinde oder eines Landes.

Im Unterschied zum Einwohner haben Bürger bzw. StaatsbürgerWP besondere Rechte und Pflichten. Sie dürfen an politischen Wahlen teilnehmen. Andererseits sind sie auch wählbar. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, besondere Aufgaben für das Gemeinwesen zu übernehmen, z.B. die Übernahme eines Schiedsamtes.

In historischer Zeit galten zunächst nur männliche ErwachseneWP als Einwohner. In der uns heute vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von „Einwohner“ in Dörfern Südwestsachsens bereits um 1700 durch den fließenden Übergang aus InwohnerWP (altertümliche Begriffe für Einwohnerin: Infrau, Innfrau).

Aus der obigen Definition ergibt sich die Einwohnerzahl einer Stadt oder einer Gemeinde als Summe der Einwohner mit Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz) und Zweitwohnsitz (Nebenwohnsitz).