Karl Peters (Richter): Unterschied zwischen den Versionen

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'''Karl Peters''' (* [[31. Oktober]] [[1939]] in Münster) war von [[1984]] bis [[2004]] [[Richter]] am deutschen Bundessozialgericht.
Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung trat Peters zunächst in den Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wurde als Richter am [[Landgericht Münster]] tätig. Es folgte eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht und eine Tätigkeit als Richter am Landessozialgericht des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.
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Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung trat Peters zunächst in den Justizdienst des Landes {{Wpl|Nordrhein-Westfalen}} ein und wurde als Richter am [[Landgericht Münster]] tätig. Es folgte eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht und eine Tätigkeit als Richter am Landessozialgericht des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.
  
 
1984 wurde Peters zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Das Präsidium des Gerichts wies ihn dem 12. Senat des Gerichts zu, dessen Vorsitz er [[1993]] – nach Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht – übernahm.
 
1984 wurde Peters zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Das Präsidium des Gerichts wies ihn dem 12. Senat des Gerichts zu, dessen Vorsitz er [[1993]] – nach Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht – übernahm.
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[[Kategorie:Jurist|Peters, Karl]]
 
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Aktuelle Version vom 11. Februar 2024, 13:38 Uhr

Karl Peters (* 31. Oktober 1939 in Münster) war von 1984 bis 2004 Richter am deutschen Bundessozialgericht. Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung trat Peters zunächst in den Justizdienst des Landes Nordrhein-WestfalenWP ein und wurde als Richter am Landgericht Münster tätig. Es folgte eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht und eine Tätigkeit als Richter am Landessozialgericht des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.

1984 wurde Peters zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Das Präsidium des Gerichts wies ihn dem 12. Senat des Gerichts zu, dessen Vorsitz er 1993 – nach Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht – übernahm.

Am 31. Oktober 2004 trat Peters in den Ruhestand.


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