Eberhard von der Recke von der Horst: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gustav Wilhelm Eberhard Freiherr von der Recke von der Horst''' (* [[2. April]] [[1847]] in Berlin; † [[16. April]] [[1911]] in Münster) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Politiker.
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'''Gustav Wilhelm Eberhard Freiherr von der Recke von der Horst''' (* [[2. April]] [[1847]] in {{Wpl|Berlin}}; † [[16. April]] [[1911]] in Münster) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Politiker.
  
Eberhard von der Recke entstammte dem westfälisch-märkischen Aelsgeschlecht [http://de.wikipedia.org/wiki/Recke_%28Adelsgeschlecht%29 von der Recke von der Horst]. Er studierte von 1864 bis 1867 in Berlin und Heidelberg Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat am Berliner Kammergericht war er bis 1875 Gerichtsassessor an verschiedenen Kreisgerichten.
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'''Eberhard von der Recke''' entstammte dem westfälisch-märkischen Aelsgeschlecht „{{Wpl|Recke (Adelsgeschlecht)|von der Recke von der Horst}}“. Er studierte von [[1864]] bis [[1867]] in {{Wpl|Berlin}} und {{Wpl|Heidelberg}} Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat am {{Wpl|Berliner Kammergericht}} war er bis [[1875]] Gerichtsassessor an verschiedenen Kreisgerichten.
  
Von 1877 bis 1881 amtierte er als Landrat im Kreis Eckernförde, bevor bis 1885 im preußischen Innenministerium verschiedene Funktionen ausübte.
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Von [[1877]] bis [[1881]] amtierte er als Landrat im „{{Wpl|Kreis Eckernförde}}“, bevor bis [[1885]] im preußischen Innenministerium verschiedene Funktionen ausübte.
  
Anschließend war er bis 1889 Regierungspräsident im Regierungsbezirk Königsberg und wechselte 1889 in gleicher Funktion in die Rheinprovinz nach Düsseldorf. Von dort wurde er 1895 zum preußischen Innenminister berufen und übte dieses Amt bis 1899 aus. Bevor er in den Ruhestand trat, übernahm am [[16. September]] [[1899]] bis 1911 die Funktion des [[Oberpräsident]]en der [[Provinz Westfalen]].
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Anschließend war er bis [[1889]] Regierungspräsident im Regierungsbezirk {{Wpl|Königsberg}} und wechselte [[1889]] in gleicher Funktion in die Rheinprovinz nach {{Wpl|Düsseldorf}}. Von dort wurde er [[1895]] zum preußischen Innenminister berufen und übte dieses Amt bis [[1899]] aus. Bevor er in den Ruhestand trat, übernahm am {{Wpl|16. September}} [[1899]] bis [[1911]] die Funktion des {{Wpl|Oberpräsident|Oberpräsidenten}} der „{{Wpl|Provinz Westfalen}}“.
  
 
== Quellen ==
 
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* [http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/DieBezirksregierung/geschichtever/recke.html Kurzbiografie]
 
* [http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/DieBezirksregierung/geschichtever/recke.html Kurzbiografie]
  
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Eberhard_von_der_Recke_von_der_Horst Eberhard von der Recke von der Horst] aus der freien Enzyklopädie [http://de.wikipedia.org/ Wikipedia]. Der Wikipediaartikel steht unter der [http://www.gnu.org/licenses/fdl.txt GNU-Lizenz für freie Dokumentation]. In der Wikipedia ist eine [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Eberhard_von_der_Recke_von_der_Horst&action=history Liste der Autoren] verfügbar.
 
  
 
[[Kategorie:Politiker|Recke von der Horst, Eberhard von der]]
 
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Aktuelle Version vom 11. Februar 2024, 01:50 Uhr

Gustav Wilhelm Eberhard Freiherr von der Recke von der Horst (* 2. April 1847 in BerlinWP; † 16. April 1911 in Münster) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Politiker.

Eberhard von der Recke entstammte dem westfälisch-märkischen Aelsgeschlecht „von der Recke von der HorstWP“. Er studierte von 1864 bis 1867 in BerlinWP und HeidelbergWP Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat am Berliner KammergerichtWP war er bis 1875 Gerichtsassessor an verschiedenen Kreisgerichten.

Von 1877 bis 1881 amtierte er als Landrat im „Kreis EckernfördeWP“, bevor bis 1885 im preußischen Innenministerium verschiedene Funktionen ausübte.

Anschließend war er bis 1889 Regierungspräsident im Regierungsbezirk KönigsbergWP und wechselte 1889 in gleicher Funktion in die Rheinprovinz nach DüsseldorfWP. Von dort wurde er 1895 zum preußischen Innenminister berufen und übte dieses Amt bis 1899 aus. Bevor er in den Ruhestand trat, übernahm am 16. SeptemberWP 1899 bis 1911 die Funktion des OberpräsidentenWP der „Provinz WestfalenWP“.

Quellen


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