Send

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Foto: Presseamt Stadt Münster / Tilman Roßmöller.

Volksfest auf dem Hindenburgplatz vor dem Schloss im Frühjahr, Sommer und Herbst, das sich eigentlich nur durch die Tageslänge, - immer Freitagabends gibt es ein großes Feuerwerk - im Frühjahr und im Herbst beginnt es ca. 21 Uhr, beim Sommersend ca. 22.30 Uhr -, und die Regenmengen voneinander unterscheidet. Ältere Münsteraner, so ab etwa 6 Jahren, können mit verbundenen Augen die Attraktionen auf Rummelplatz und Potmarkt ansteuern. Der Billigblumen-Jan steht immer links am Eingang gegenüber der Frauenstraße, das Riesenrad ist vis-a-vis des Amtsgerichts zu besteigen und den leckersten Backfisch gibt es am Promenadengang auf Höhe des AStA-Häuschens. Daher lieben die Münsteraner ihren Send.

Geschichte

Synoden als Anlass

Der Send entstand im Mittelalter rund um die Termine, an denen sich die Geistlichen, aber auch Grafen und Vögte aus dem gesamten Bistum Münster zur Synode versammelten. Die fand auf Einladung des Bischofs mindestens seit dem Jahr 889 statt. Auf der Bistumssynode wurden beispielsweise über Kircheneigentum, aber auch juristische Streitfälle oder den Lebenswandel der Geistlichen verhandelt. In zeitlicher Nähe fand das "Sendgericht" statt, in denen es um die Angelegenheiten einzelner Einwohner ging, z.B. Ehebruch.

Das Wort Send stammt von dem Wort "Synode" (griechisch: Zusammenkunft) ab. Beispielsweise lautet mit derselben Herkunft das polnische Wort für Gericht ("sąd", ungefähr ausgesprochen: songd) sehr ähnlich zu unserem deutschen Wort "Send".

Noch heute erinnern die Termine des Send an die der damaligen Synoden:

  • Der Frühjahrssend orientiert sich zeitlich am Sonntag Laetare (in der Fastenzeit). Am Montag nach diesem Sonntag begann mindestens seit dem 13. Jh. die Fastensynode.
  • Der Anlass des Sommersends ist seit alter Zeit das Patronatsfest des St.-Paulus-Domes, der 29. Juni.
  • Der Herbstsend findet Ende Oktober statt. Schon im 13 Jh. finden wir Belege für die Herbstsynode am Tag der Heiligen Viktor (von Xanten) und Gereon, also am 10. Oktober.

Markt und Marktrecht

Märkte nach den Synoden sind für Münster zuerst im 16. Jahrhundert belegt, sicher gab es sie auch vorher schon. Sie standen, anders als die gewöhnlichen Wochenmärkte, unter einem besoderen Recht. Der strenge Marktfriede verlangte, jedes Blutvergießen auf dem Markt mit dem Tod zu ahnden, erst nach 1578 durfte das Urteil vom Rat der Stadt gemildert werden. Besonders wichtig war, dass auf diesen Märkten unabhängig von Zunft- oder Gildeordnungen jeder das Recht hatte, seine Waren anzubieten.

Ursprünglich hatte der Bischof als Grundherr das Recht, Märkte abzuhalten. Seine Vögte übten das Markrecht aus. Seit dem 16. Jh. gingen immer mehr Befugnisse auf den Rat der Stadt über. Der ließ seit 1578 immer zu Beginn des Send am Rathaus als sichtbares Zeichen seiner Marktgerichtsbarkeit das "Sendschwert", anbringen. Dieser Brauch wird auch heute noch gepflegt.

Die besonderen Rechte während dieser Märkte bezeichnete man damals als "Freiheit", daher wurden die Märkte im 16. und 17. Jh. z.B. "frie Marckte offte (=oder) Kermissen" genannt — in Bremen sagt man heute noch "Freimarkt". Erst im 19. Jh. bürgerte sich die Bezeichnung "Send" ein.

Das ursprüngliche Zentrum der Sendfeste war der Domplatz. In der alten Zeit befanden sich die Marktstände darüberhinaus auch in den Straßen der Innenstadt.

Quellen

Auseinandersetzung um den Send

Im Zuge der Musikhallendiskussion wurde in Münster die Frage aufgeworfen, ob der Send neben einer auf dem Hindenburgplatz gebauten Musikhalle bestehen bleiben würden. Mit der Entscheidung gegen eine Musikhalle ist der Standort jedenfalls bis auf weiteres gesichert.

Weblinks

Informatives zu Geschichte, Herkunft und den aktuellen Terminen gibt es im Publikom.