1532: Unterschied zwischen den Versionen
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− | *[[10. August]] : Der Rat weist allen Pfarrkirchen evangelische Prediger zu und setzt so den Beschluss vom [[15. Juli]] um. Er greift dabei auf auswärtige Theologen zurück, um den Mangel an reformatorischen Predigern in der Stadt auszugleichen. An die Seite Bernhard Rothmanns treten der Prediger „{{Wpl|Brictius thom Norde}}“, der in seine Heimatstadt Münster zurückkehrende Humanist [[Johann Glandorp (Humanist)|Johann Glandorp]], „{{Wpl|Gottfried Stralen}}“ und [[Petrus Wirtheim]] aus Marburg. Dazu kommt der ehemalige Karmelitermönch | + | *[[10. August]] : Der Rat weist allen Pfarrkirchen evangelische Prediger zu und setzt so den Beschluss vom [[15. Juli]] um. Er greift dabei auf auswärtige Theologen zurück, um den Mangel an reformatorischen Predigern in der Stadt auszugleichen. An die Seite Bernhard Rothmanns treten der Prediger „{{Wpl|Brictius thom Norde}}“, der in seine Heimatstadt Münster zurückkehrende Humanist [[Johann Glandorp (Humanist)|Johann Glandorp]], „{{Wpl|Gottfried Stralen}}“ und [[Petrus Wirtheim]] aus Marburg. Dazu kommt der ehemalige Karmelitermönch „{{Wpl|Heinrich Roll}}“, der soeben seine eigene Auffassung der Sakramente und des Abendmahls veröffentlicht hat. |
*[[16. August]] : Eine Liste von „Missbräuchen der römischen Kirche“, die wohl maßgeblich unter dem Einfluss des Reformators Bernhard Rothmann entstanden ist, wird dem Rat übergeben. Da der zur Stellungnahme aufgeforderte katholische Klerus keine begründete Antwort liefert, werden die katholische Messe, jede gottesdienstliche Handlung gegen Bezahlung, die Verehrung von Heiligen und Bildern als gotteslästerlich, die Segnung von Öl, Wasser und Kerzen als heidnisch-abergläubische Zermonien untersagt. Das katholische Ritual bleibt aber im [[St.-Paulus-Dom|Dom]], in den Klosterkirchen sowie - auf Betreiben der Äbtissin des [[Liebfrauenstift]]s - in der [[Überwasserkirche]] noch eine Zeit lang bestehen. | *[[16. August]] : Eine Liste von „Missbräuchen der römischen Kirche“, die wohl maßgeblich unter dem Einfluss des Reformators Bernhard Rothmann entstanden ist, wird dem Rat übergeben. Da der zur Stellungnahme aufgeforderte katholische Klerus keine begründete Antwort liefert, werden die katholische Messe, jede gottesdienstliche Handlung gegen Bezahlung, die Verehrung von Heiligen und Bildern als gotteslästerlich, die Segnung von Öl, Wasser und Kerzen als heidnisch-abergläubische Zermonien untersagt. Das katholische Ritual bleibt aber im [[St.-Paulus-Dom|Dom]], in den Klosterkirchen sowie - auf Betreiben der Äbtissin des [[Liebfrauenstift]]s - in der [[Überwasserkirche]] noch eine Zeit lang bestehen. |
Aktuelle Version vom 14. Februar 2024, 20:58 Uhr
Ereignisse des Jahres 1532
- 16. Januar Bischof Friedrich III. von Wied kündigte dem reformatorischen Prediger „Bernhard RothmannWP“ das Geleit auf und verweist ihn des Landes. Rothmann flieht darauf hin in die Mauern der Stadt Münster, wo er sich unter den Schutz der Gilden stellt.
- 18. Februar : Die Gemeinde von Sankt Lamberti wählt Bernhard Rothmann ins Pfarramt.
- 1. Juni : Domkapitel, Ritterschaft, Landschaft und Städte des Fürstbistums Münster wählen den Administrator (also den Verwalter) des Bistums Minden, Franz von Waldeck, zum Bischof von Münster.
- 11. Juni : Franz von Waldeck wird auch von den Ständes des Stiftes Osnabrück zum Bischof gewählt. Damit hat er, wie sein Vorgänger Erich III. von Sachsen-Grubenhagen, drei Bischofssitze inne.
- 28. Juni : Franz von Waldeck verlangt in einem Schreiben an Rat und Gemeinde der Stadt Münster unter Androhung härterer Maßnahmen, bis zur Errichtung einer „einträchtigen christlichen Ordnung“ beim alten katholischen Glauben und Ritts zu verbleiben und vor allem die protestantischen Prediger, wie „Bernhard RothmannWP“ an Sankt Lamberti, von ihren Ämtern zu entfernen. Der Bischof handelt dabei nicht aus katholischem Glaubenseifer. Er neigt dem lutherischen Bekenntnis zu und lebt mit einer Einbecker Bürgerstochter in einem eheähnlichen Verhältnis. Das Domkapitel hatte aber die Wiederherstellung der überkommenen religiösen Verhältnisse zur Bedingung seiner Wahl gemacht.
- 15. Juli : Münster wird eine evangelische Stadt. Als Antwort auf die Aufforderung Franz von Waldecks zur Rekatholisierung schließt sich der Rat nach turbulenten Verhandlungen den Forderungen eines von den Gilden berufenen Ausschusses an : Um die Einheit der „wahren Lehre“ zu gewährleisten, sollen in allen Pfarrkirchen Prediger bestellt werden, die das Wort Gottes „unverfälscht“ verkünden und die Sakramente „nach Christi Befehl“ spenden sollen. Die „Gegner des Evangeliums“ sollen entfernt, Missbräuche vom Rat abgestellt werden. In theologischen Zweifelsfällen soll der Reformator Bernhard Rothmann entscheiden, solange seine Lehre „unwiderlegt“ bleibe. Gleichzeitig verpflichtet sich der Rat, die Rechte und überkommenen Gewohnheiten der Bürgerschaft sorgfältig zu achten und zu schützen.
- 16. Juli : Bernhard Rothmann schreibt an den Marburger Theologen Erhard Schnepf und bittet ihn, auf den hessischen Landgrafen Philipp, einen Führer des Schmalkaldischen Bunds einzuwirken. Philipp soll seinen Einfluss auf Bischof Franz von Waldeck geltend machen, um diesen von Sanktionen gegen die Reformation in Münster abzuhalten.
- 10. August : Der Rat weist allen Pfarrkirchen evangelische Prediger zu und setzt so den Beschluss vom 15. Juli um. Er greift dabei auf auswärtige Theologen zurück, um den Mangel an reformatorischen Predigern in der Stadt auszugleichen. An die Seite Bernhard Rothmanns treten der Prediger „Brictius thom NordeWP“, der in seine Heimatstadt Münster zurückkehrende Humanist Johann Glandorp, „Gottfried StralenWP“ und Petrus Wirtheim aus Marburg. Dazu kommt der ehemalige Karmelitermönch „Heinrich RollWP“, der soeben seine eigene Auffassung der Sakramente und des Abendmahls veröffentlicht hat.
- 16. August : Eine Liste von „Missbräuchen der römischen Kirche“, die wohl maßgeblich unter dem Einfluss des Reformators Bernhard Rothmann entstanden ist, wird dem Rat übergeben. Da der zur Stellungnahme aufgeforderte katholische Klerus keine begründete Antwort liefert, werden die katholische Messe, jede gottesdienstliche Handlung gegen Bezahlung, die Verehrung von Heiligen und Bildern als gotteslästerlich, die Segnung von Öl, Wasser und Kerzen als heidnisch-abergläubische Zermonien untersagt. Das katholische Ritual bleibt aber im Dom, in den Klosterkirchen sowie - auf Betreiben der Äbtissin des Liebfrauenstifts - in der Überwasserkirche noch eine Zeit lang bestehen.
- 23. September : Das Reichskammergericht in Speyer erlässt auf Antrag der Stadt Münster - Bürgermeister, Rat und Gemeinheit - eine Verfügung gegen Bischof Franz von Waldeck und das Domkapitel, in der den letzteren Gewaltanwendung gegen die Stadt untersagt wird.
- 21. Oktober : Franz von Waldeck beruft für Anfang November das Aufgebot der Ritterschaft des Fürstbistums ein. Damit und mit weiteren Sanktionen gegen die Stadt Münster versucht er, Rat und Gemeinde zur Rücknahme der im Sommer vollzogenen Reformation zu zwingen. Er lässt münstersche Handelswaren, Ochsen und anderes außerhalb der Stadt beschlagnahmen, Straßensperren errichten, um ihre Versorgung mit Lebensmitteln zu behindern, und Bürger, die er für Anführer der Opposition hält, vor auswärtige Gerichte zitieren.
- 26. Dezember : Der Streit um die Reformation und um die Bewahrung von Rechten der Stadtbürger zwischen dem neuen Bischof Franz von Waldeck und der Bürgerschaft Münsters eskaliert. Nachdem der Bischof im Bistum Güter von Münsteraner Bürgern hat beschlagnahmen lassen, Landstraßen sperrte, um die Stadt von der Lebensmittelzufuhr abzuschneiden und einzelne Bürger vor auswärtige Gerichte hat vorlladen lassen, ziehen 900 bewaffnete Münsteraner in der Nacht zum 26. Dezember nach Telgte. Sie bringen achtzehn Herren, die sich dort mit Franz von Waldeck getroffen hatten, um weitere Maßnahmen gegen die Stadt zu planen, als Geiseln nach Münster zurück. Der Bischof, der Telgte am Tag zuvor verlassen hat, entkommt.
Geboren
Gestorben
- 14. Mai (in Fürstenau) : Erich III. von Sachsen-Grubenhagen, seit März diesen Jahres erwählter Bischof von Münster (* 1478)