Stadtrat
Organ der Stadtverwaltung
Die Stadt Münster wird vom Stadtrat sowie einem Oberbürgermeister verwaltet, der zugleich Vorsitzender des Rates ist. Der Rat besteht seit der Kommunalwahl 2014 aus 72 Mitgliedern. Er ist für die Angelegenheiten der Stadt zuständig, sofern die Gemeindeordnung im Einzelfall nichts anderes bestimmt. Zu Beginn einer Amtsperiode wählen die Mitglieder des Rates aus ihrer Mitte Bürgermeister als ehrenamtliche Stellvertreter für die Leitung der Sitzungen und Repräsentation der Stadt.
Der Oberbürgermeister ist der Repräsentant der Stadt und Leiter der Verwaltung. Er ist der Vorsitzende des Stadtrates und besitzt dort Stimmrecht, ohne jedoch ein Mitglied des Rates zu sein. Daneben besitzt er Stimmrechte im Haupt- sowie Finanzausschuss. Der Oberbürgermeister lädt zu Ratssitzungen ein und stellt die Tagesordnung auf. Im äußersten Fall kann er gegen Ratsbeschlüsse Widerspruch einlegen, sofern er durch diese das Wohl der Stadt gefährdet sieht. Die letzte Entscheidung über den Beschluss liegt jedoch nicht bei ihm, sondern beim Rat der Stadt. Zu den weiteren Aufgaben, Rechten und Pflichten des Oberbürgermeisters gehören unter anderem die Abwicklung des Tagesgeschäftes innerhalb der Verwaltung, die Beschlüsse der politischen Gremien vorzubereiten beziehungsweise bereits gefasste Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und auszuführen, sowie in dringenden Fällen zusammen mit einem Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen.
Der Oberbürgermeister steht zudem dem VerwaltungsvorstandWP vor, dem in Münster sechs weitere BeigeordneteWP angehören. Sie werden als kommunale Wahlbeamte für acht Jahre vom Rat gewählt und leiten in der Stadtverwaltung Dezernate, die jeweils mehrere Ämter mit inhaltlichem Bezug zueinander zusammenfassen. In ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet vertreten die Beigeordneten den Oberbürgermeister eigenverantwortlich. In strittigen Fällen liegt die letzte Entscheidung jedoch bei ihm.
Über die Angelegenheiten innerhalb eines Stadtbezirks entscheidet die Bezirksvertretung, beispielsweise die Unterhaltung und Ausstattung der Schulen, Sportplätze oder Park- und Grünanlagen. An der Spitze einer jeden Bezirksvertretung steht der Bezirksvorsteher, der zu Beginn der Amtszeit aus den Mitgliedern der Bezirksvertretung gewählt wird.
Der Rat der Stadt sowie die Bezirksvorsteher und der Oberbürgermeister werden alle fünf Jahre von den Bürgern der Stadt, das heißt den wahlberechtigten Einwohnern, im Rahmen der Kommunalwahl gewählt. Die Wahl des Oberbürgermeisters erfolgt direkt.