Landesjugendamt: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Landschaftsverband]]
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[[Kategorie:Einrichtung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe]]

Version vom 7. Juni 2013, 15:39 Uhr

Das kommunal verfasste Landesjugendamt (LJA) mit Sitz in Münster ist die Abteilung 50 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Seine vorrangige Aufgabe ist die Beratung und Förderung örtlicher Jugendämter sowie von Trägern der Jugendhilfe bzw. Wohlfahrtspflege. Im Auftrage des Landes führt das LJA auch die sog. Heimaufsicht in Kindergärten und Heimen durch und beachtet dabei die vom Land festgelegten Standards. Ein besonderes Anliegen des westfälischen LJA ist die Inklusion als zielgleiche Integration behinderter und nichtbehinderter Kinder bei besonderer Förderung in der Gruppe. Auch bei Auslandsadoptionen begleitet das LJA den Prozess der Vermittlung und Eingliederung des Kindes in eine neue Familie.

Literatur

  • Markus Köster/Thomas Küster: Zwischen Integration und Bevormundung. 75 Jahre Landesjugendamt Westfalen-Lippe, hg. vom Regionalinstitut des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Paderborn : Schöningh 1999

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