Oberbürgermeister: Unterschied zwischen den Versionen
(ergänzt: Wahl und Geschichte) |
Keeano (Diskussion | Beiträge) K |
||
(5 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Der '''Oberbürgermeister''' ist als kommunaler Wahlbeamter in Münster ''"verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung"'' [Anm. 1] der Stadt. Er ist der oberste Repräsentant der Stadt und ''"ihr gesetzliche(r) Vertreter'' [...] ''in Rechts- und Verwaltungsgeschäften"'' [Anm. 2]. Als Verwaltungschef einer kreisfreien Großstadt führt er in Münster die Amtsbezeichnung | + | Der '''Oberbürgermeister''' ist als kommunaler Wahlbeamter in Münster ''"verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung"'' [Anm. 1] der Stadt. Er ist der oberste Repräsentant der Stadt und ''"ihr gesetzliche(r) Vertreter'' [...] ''in Rechts- und Verwaltungsgeschäften"'' [Anm. 2]. Als Verwaltungschef einer kreisfreien Großstadt führt er in Münster die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister". Bei den Kommunalwahlen am [[30. August]] [[2009]] wurde [[Markus Lewe]] ([[CDU]]) zum neuen Oberbürgermeister Münsters gewählt. |
==Aufgaben und Kompetenzen== | ==Aufgaben und Kompetenzen== | ||
− | Der Oberbürgermeister ist seit der Neuordnung der Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1994 der Chef der städtischen Verwaltung, in der er die laufenden Geschäfte verteilt, leitet und überwacht. Er kann die Erledigung bestimmter Aufgaben an sich ziehen oder sich vorbehalten. In Münster unterstehen dem Dezernat des Oberbürgermeisters (Dezernat I) zur Zeit das | + | Der Oberbürgermeister ist seit der Neuordnung der Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1994 der Chef der städtischen Verwaltung, in der er die laufenden Geschäfte verteilt, leitet und überwacht. Er kann die Erledigung bestimmter Aufgaben an sich ziehen oder sich vorbehalten. In Münster unterstehen dem Dezernat des Oberbürgermeisters (Dezernat I) zur Zeit das „Amt des Rates und des Oberbürgermeisters“, das „Presse- und Informationsamt“, das „Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision“ und das „Frauenbüro". Er bereitet die Beschlüsse des [[Stadtrat|Rates]], seiner Ausschüsse und der [[Bezirksvertretung]]en vor und setzt diese Beschlüsse um. |
Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Münster nach außen in rechtlichen und Verwaltungsdingen und repräsentiert die Stadt auch auf dem gesellschaftlichen Parkett. | Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Münster nach außen in rechtlichen und Verwaltungsdingen und repräsentiert die Stadt auch auf dem gesellschaftlichen Parkett. | ||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
Der Oberbürgermeister ist nicht als Mitglied des Rates gewählt. Allerdings gehört er dem Rat der Stadt als Inhaber seines Amtes an, er leitet die Ratssitzungen und seine Stimme gibt in Abstimmungen bei sonstiger Stimmengleichheit den Ausschlag. | Der Oberbürgermeister ist nicht als Mitglied des Rates gewählt. Allerdings gehört er dem Rat der Stadt als Inhaber seines Amtes an, er leitet die Ratssitzungen und seine Stimme gibt in Abstimmungen bei sonstiger Stimmengleichheit den Ausschlag. | ||
− | Der Rat wählt aus den Reihen der Ratsmitglieder für die Dauer seiner Amtszeit, d. h. für fünf Jahre, Vertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation der Stadt unterstützen und vertreten. Diese Vertreter des Oberbürgermeisters, die die Bezeichnung | + | Der Rat wählt aus den Reihen der Ratsmitglieder für die Dauer seiner Amtszeit, d. h. für fünf Jahre, Vertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation der Stadt unterstützen und vertreten. Diese Vertreter des Oberbürgermeisters, die die Bezeichnung „Bürgermeister“ führen, üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Die Stadt Münster hat drei ehrenamtliche Bürgermeister (Stand 31. August 2009). |
==Wahl== | ==Wahl== | ||
− | Der Oberbürgermeister ''"wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl"'' [Anm. 3] gewählt. Bis 1994 war es der Rat, der den Oberbürgermeister wählte, die Unmittelbarkeit der Wahl durch die Bürger der Stadt wurde damals mit der neuen Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführt. 2007 wurde die Amtsdauer des Oberbürgermeisters von fünf auf sechs Jahre verlängert | + | Der Oberbürgermeister ''"wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl"'' [Anm. 3] gewählt. Bis 1994 war es der Rat, der den Oberbürgermeister wählte, die Unmittelbarkeit der Wahl durch die Bürger der Stadt wurde damals mit der neuen Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführt. 2007 wurde die Amtsdauer des Oberbürgermeisters von fünf auf sechs Jahre verlängert und somit von der Dauer, für die der Stadtrat gewählt wird, abgekoppelt. Bei den Kommunalwahlen des Jahres 2009 fand die Wahl von Rat und Oberbürgermeister noch am gleichen Tag statt. Zukünftig wird es gesonderte Wahltermine geben: die nächste Ratswahl wird 2014, die nächste ordentliche Wahl eines Oberbürgermeisters ist in Münster erst für 2015 vorgesehen. Gewählt ist gleich im ersten Wahlgang der Kandidat, der die höchste Stimmenzahl erhält, auch wenn sein Stimmenanteil weniger als die Hälfte der Wähler ausmacht. Eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen entfällt. |
. | . | ||
==Geschichte des Amtes== | ==Geschichte des Amtes== | ||
− | + | --> ''Artikel: [[Liste der Bürgermeister und Oberbürgermeister]]'' | |
− | ===Frühe Preußen- und Franzosenzeit=== | + | Bis zum Ende der fürstbischöflichen Zeit waren die Organe der Verwaltung der städtischen Angelegenheiten der [[Rat (Fürstbischöfliche Zeit)|Rat]], die [[Bürgermeister (Fürstbischöfliche Zeit)|Bürgermeister]], von denen es in der Regel zwei gleichberechtigte, für jeweils ein Jahr bestimmte gab, und der {{Wpl|Stadtrichter}}, der auch die polizeilichen Funktionen ausübte. Vom Aufbau einer städtischen Verwaltung nach modernen Gesichtpunkten, kann man in Münster erst seit dem Wechsel von der fürstbischöflichen Souveränität zur preußischen Herrschaft über Münster und das übrige Westfalen sprechen. |
+ | |||
+ | ====Frühe Preußen- und Franzosenzeit==== | ||
+ | Als preußische Truppen nach dem Tod des letzten Fürstbischofs [[Maximilian Franz von Österreich]] am [[3. August]] [[1802]] in Münster einrückten, beließ der sie begleitende Kommissar der Spezialorganisationskommission, der Kriegs- und Domänenrat [[Friedrich von Ribbentrop]], den Rat, die Bürgermeister und den Stadtrichter im Amt. Der „Erste Bürgermeister“ [[Franz Theodor Scheffer-Boichorst]] wechselte aber kurz darauf in den preußischen Staatsdienst und machte Platz für den bisherigen Regierungsreferendar [[Bernhard Hildebrand]], der damit zum ersten Ersten Bürgermeister der neuen Ära wurde. Bald, schon im September 1804, wurde Hildebrand als „Stadtdirektor“ bezeichnet, der mit dem Ersten Bürgermeister, dem Zweiten Bürgermeister und einem Polizeiinspektor den „Magistrat“ bildete. | ||
==Anmerkungen und Einzelnachweise== | ==Anmerkungen und Einzelnachweise== | ||
Zeile 22: | Zeile 25: | ||
* ebd., § 63, Abs. 1 | * ebd., § 63, Abs. 1 | ||
* ebd., § 65, Abs. 1 | * ebd., § 65, Abs. 1 | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Oberbürgermeister|!]] |
Aktuelle Version vom 17. Februar 2024, 14:49 Uhr
Der Oberbürgermeister ist als kommunaler Wahlbeamter in Münster "verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung" [Anm. 1] der Stadt. Er ist der oberste Repräsentant der Stadt und "ihr gesetzliche(r) Vertreter [...] in Rechts- und Verwaltungsgeschäften" [Anm. 2]. Als Verwaltungschef einer kreisfreien Großstadt führt er in Münster die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister". Bei den Kommunalwahlen am 30. August 2009 wurde Markus Lewe (CDU) zum neuen Oberbürgermeister Münsters gewählt.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben und Kompetenzen
Der Oberbürgermeister ist seit der Neuordnung der Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen im Jahre 1994 der Chef der städtischen Verwaltung, in der er die laufenden Geschäfte verteilt, leitet und überwacht. Er kann die Erledigung bestimmter Aufgaben an sich ziehen oder sich vorbehalten. In Münster unterstehen dem Dezernat des Oberbürgermeisters (Dezernat I) zur Zeit das „Amt des Rates und des Oberbürgermeisters“, das „Presse- und Informationsamt“, das „Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision“ und das „Frauenbüro". Er bereitet die Beschlüsse des Rates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vor und setzt diese Beschlüsse um.
Der Oberbürgermeister vertritt die Stadt Münster nach außen in rechtlichen und Verwaltungsdingen und repräsentiert die Stadt auch auf dem gesellschaftlichen Parkett.
Der Oberbürgermeister ist nicht als Mitglied des Rates gewählt. Allerdings gehört er dem Rat der Stadt als Inhaber seines Amtes an, er leitet die Ratssitzungen und seine Stimme gibt in Abstimmungen bei sonstiger Stimmengleichheit den Ausschlag.
Der Rat wählt aus den Reihen der Ratsmitglieder für die Dauer seiner Amtszeit, d. h. für fünf Jahre, Vertreter des Oberbürgermeisters, die ihn bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation der Stadt unterstützen und vertreten. Diese Vertreter des Oberbürgermeisters, die die Bezeichnung „Bürgermeister“ führen, üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Die Stadt Münster hat drei ehrenamtliche Bürgermeister (Stand 31. August 2009).
Wahl
Der Oberbürgermeister "wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl" [Anm. 3] gewählt. Bis 1994 war es der Rat, der den Oberbürgermeister wählte, die Unmittelbarkeit der Wahl durch die Bürger der Stadt wurde damals mit der neuen Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeführt. 2007 wurde die Amtsdauer des Oberbürgermeisters von fünf auf sechs Jahre verlängert und somit von der Dauer, für die der Stadtrat gewählt wird, abgekoppelt. Bei den Kommunalwahlen des Jahres 2009 fand die Wahl von Rat und Oberbürgermeister noch am gleichen Tag statt. Zukünftig wird es gesonderte Wahltermine geben: die nächste Ratswahl wird 2014, die nächste ordentliche Wahl eines Oberbürgermeisters ist in Münster erst für 2015 vorgesehen. Gewählt ist gleich im ersten Wahlgang der Kandidat, der die höchste Stimmenzahl erhält, auch wenn sein Stimmenanteil weniger als die Hälfte der Wähler ausmacht. Eine Stichwahl zwischen den Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen entfällt. .
Geschichte des Amtes
--> Artikel: Liste der Bürgermeister und Oberbürgermeister
Bis zum Ende der fürstbischöflichen Zeit waren die Organe der Verwaltung der städtischen Angelegenheiten der Rat, die Bürgermeister, von denen es in der Regel zwei gleichberechtigte, für jeweils ein Jahr bestimmte gab, und der StadtrichterWP, der auch die polizeilichen Funktionen ausübte. Vom Aufbau einer städtischen Verwaltung nach modernen Gesichtpunkten, kann man in Münster erst seit dem Wechsel von der fürstbischöflichen Souveränität zur preußischen Herrschaft über Münster und das übrige Westfalen sprechen.
Frühe Preußen- und Franzosenzeit
Als preußische Truppen nach dem Tod des letzten Fürstbischofs Maximilian Franz von Österreich am 3. August 1802 in Münster einrückten, beließ der sie begleitende Kommissar der Spezialorganisationskommission, der Kriegs- und Domänenrat Friedrich von Ribbentrop, den Rat, die Bürgermeister und den Stadtrichter im Amt. Der „Erste Bürgermeister“ Franz Theodor Scheffer-Boichorst wechselte aber kurz darauf in den preußischen Staatsdienst und machte Platz für den bisherigen Regierungsreferendar Bernhard Hildebrand, der damit zum ersten Ersten Bürgermeister der neuen Ära wurde. Bald, schon im September 1804, wurde Hildebrand als „Stadtdirektor“ bezeichnet, der mit dem Ersten Bürgermeister, dem Zweiten Bürgermeister und einem Polizeiinspektor den „Magistrat“ bildete.