Johann Heinrich Schmedding: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Schmedding, der aus einer Beamtenfamilie stammte, war zunächst für den geistlichen Stand bestimmt und begann nach dem Besuch des [[Gymnasium Paulinum]] ein Studium der Theologie in Münster. Kurz darauf entschied er sich für die Rechtswissenschaften und wechselte an die Universität Göttingen. Als Doktor beider Rechte zog es ihn in die Heimatstadt zurück, wo schon bald | + | Schmedding, der aus einer Beamtenfamilie stammte, war zunächst für den geistlichen Stand bestimmt und begann nach dem Besuch des [[Gymnasium Paulinum]] ein Studium der Theologie in Münster. Kurz darauf entschied er sich für die Rechtswissenschaften und wechselte an die Universität Göttingen. Als Doktor beider Rechte zog es ihn in die Heimatstadt zurück, wo schon bald „{{Wpl|Fürstenberg|von Fürstenberg}}“ – im damaligen {{Wpl|Hochstift}} noch an der Spitze der geistlichen und Bildungsanstalten – aufmerksam wurde. Schmedding trat am 8. Dezember 1796 als Advokat in den Dienst des Fürstbistums und wurde zunächst als Lehrer des kanonischen Rechts an die Universität berufen. Ab 1800 wurde er zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt. |
Im Jahr 1804 begann er seine Tätigkeit für die preußische Provinzialverwaltung an der [[Kriegs- und Domänenkammer | Kriegs- und Domänenkammer Münster]]; 1805 wurde er zum Kriegs- und Domänenrat befördert. Während der Besetzung durch die Franzosen wirkte er als Mitglied des provisorisch errichteten Administrationskollegiums. Ab 1809 ging er auf Veranlassung [[Ludwig Freiherr von Vincke | von Vinckes]] nach Berlin und war zunächst Rat im Ministerium des Inneren – zuständig für katholische und Schul-Angelegenheiten. Ein weites Feld im Königreich Preußen nach den Wirren der Kriegs- und Besatzungsjahre: das protestantische Preußen hatte mehrere Millionen katholischer Untertanen hinzugewonnen, unter französischer Herrschaft war das Kirchen- und Schulwesens anders organisiert gewesen, die katholische Kirche war durch die Säkularisationen geschwächt, viele Bistümer waren unbesetzt, traditionelle Lehranstalten vielfach zerfallen und ohne Mittel. Es wurde zu Schmeddings Lebensaufgabe, an einer Neuordnung gestalterisch mitzuwirken. | Im Jahr 1804 begann er seine Tätigkeit für die preußische Provinzialverwaltung an der [[Kriegs- und Domänenkammer | Kriegs- und Domänenkammer Münster]]; 1805 wurde er zum Kriegs- und Domänenrat befördert. Während der Besetzung durch die Franzosen wirkte er als Mitglied des provisorisch errichteten Administrationskollegiums. Ab 1809 ging er auf Veranlassung [[Ludwig Freiherr von Vincke | von Vinckes]] nach Berlin und war zunächst Rat im Ministerium des Inneren – zuständig für katholische und Schul-Angelegenheiten. Ein weites Feld im Königreich Preußen nach den Wirren der Kriegs- und Besatzungsjahre: das protestantische Preußen hatte mehrere Millionen katholischer Untertanen hinzugewonnen, unter französischer Herrschaft war das Kirchen- und Schulwesens anders organisiert gewesen, die katholische Kirche war durch die Säkularisationen geschwächt, viele Bistümer waren unbesetzt, traditionelle Lehranstalten vielfach zerfallen und ohne Mittel. Es wurde zu Schmeddings Lebensaufgabe, an einer Neuordnung gestalterisch mitzuwirken. | ||
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Daneben hielt er an der neugegründeten Berliner Universität von 1811 bis 1820 Vorlesungen über Kirchenrecht. Ab 1841 war er als Oberregierungsrat Mitglied des preußischen Kultusministeriums, in dem für für katholische Angelegenheiten eine eigene Abteilung eingerichtet worden war. | Daneben hielt er an der neugegründeten Berliner Universität von 1811 bis 1820 Vorlesungen über Kirchenrecht. Ab 1841 war er als Oberregierungsrat Mitglied des preußischen Kultusministeriums, in dem für für katholische Angelegenheiten eine eigene Abteilung eingerichtet worden war. | ||
− | Zu seinen Mitarbeitern als Regierungsrat in Berlin gehörte Joseph von Eichendorff. Er war auch ein Freund des Schrifstellers und Juristen [[Anton Matthias Sprickmann]], dem er eine Professur in Breslau vermittelte. 1845 verlieh die Akademie zu Münster Schmedding den Grad eines Doktors der Philosophie. „''Von den Erzeugnissen der Beschäftigung in seinen Mußestunden, Gedichten, Kirchenliedern, Uebersetzungen ist manches, zum Theil als Manuscript, gedruckt; hervorzuheben ist besonders seine Uebersetzung des | + | Zu seinen Mitarbeitern als Regierungsrat in Berlin gehörte Joseph von Eichendorff. Er war auch ein Freund des Schrifstellers und Juristen [[Anton Matthias Sprickmann]], dem er eine Professur in Breslau vermittelte. 1845 verlieh die Akademie zu Münster Schmedding den Grad eines Doktors der Philosophie. „''Von den Erzeugnissen der Beschäftigung in seinen Mußestunden, Gedichten, Kirchenliedern, Uebersetzungen ist manches, zum Theil als Manuscript, gedruckt; hervorzuheben ist besonders seine Uebersetzung des „Dies irae"''.“ <sup>Anm. 1</sup> |
Schmedding verstarb am 18. April 1846. | Schmedding verstarb am 18. April 1846. |
Aktuelle Version vom 17. Februar 2024, 14:35 Uhr
Johann Heinrich Schmedding (* 2. Juli 1774 in Münster; † 18. April 1846 in Berlin) war ein Jurist, Professor für Kirchenrecht, preußischer Beamter insbes. für Kirchenangelegenheiten sowie ein religiöser (Gelegenheits-)Dichter.
Leben
Schmedding, der aus einer Beamtenfamilie stammte, war zunächst für den geistlichen Stand bestimmt und begann nach dem Besuch des Gymnasium Paulinum ein Studium der Theologie in Münster. Kurz darauf entschied er sich für die Rechtswissenschaften und wechselte an die Universität Göttingen. Als Doktor beider Rechte zog es ihn in die Heimatstadt zurück, wo schon bald „von FürstenbergWP“ – im damaligen HochstiftWP noch an der Spitze der geistlichen und Bildungsanstalten – aufmerksam wurde. Schmedding trat am 8. Dezember 1796 als Advokat in den Dienst des Fürstbistums und wurde zunächst als Lehrer des kanonischen Rechts an die Universität berufen. Ab 1800 wurde er zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt.
Im Jahr 1804 begann er seine Tätigkeit für die preußische Provinzialverwaltung an der Kriegs- und Domänenkammer Münster; 1805 wurde er zum Kriegs- und Domänenrat befördert. Während der Besetzung durch die Franzosen wirkte er als Mitglied des provisorisch errichteten Administrationskollegiums. Ab 1809 ging er auf Veranlassung von Vinckes nach Berlin und war zunächst Rat im Ministerium des Inneren – zuständig für katholische und Schul-Angelegenheiten. Ein weites Feld im Königreich Preußen nach den Wirren der Kriegs- und Besatzungsjahre: das protestantische Preußen hatte mehrere Millionen katholischer Untertanen hinzugewonnen, unter französischer Herrschaft war das Kirchen- und Schulwesens anders organisiert gewesen, die katholische Kirche war durch die Säkularisationen geschwächt, viele Bistümer waren unbesetzt, traditionelle Lehranstalten vielfach zerfallen und ohne Mittel. Es wurde zu Schmeddings Lebensaufgabe, an einer Neuordnung gestalterisch mitzuwirken.
Daneben hielt er an der neugegründeten Berliner Universität von 1811 bis 1820 Vorlesungen über Kirchenrecht. Ab 1841 war er als Oberregierungsrat Mitglied des preußischen Kultusministeriums, in dem für für katholische Angelegenheiten eine eigene Abteilung eingerichtet worden war.
Zu seinen Mitarbeitern als Regierungsrat in Berlin gehörte Joseph von Eichendorff. Er war auch ein Freund des Schrifstellers und Juristen Anton Matthias Sprickmann, dem er eine Professur in Breslau vermittelte. 1845 verlieh die Akademie zu Münster Schmedding den Grad eines Doktors der Philosophie. „Von den Erzeugnissen der Beschäftigung in seinen Mußestunden, Gedichten, Kirchenliedern, Uebersetzungen ist manches, zum Theil als Manuscript, gedruckt; hervorzuheben ist besonders seine Uebersetzung des „Dies irae".“ Anm. 1
Schmedding verstarb am 18. April 1846.
Einzelnachweise
- [Anm. 1]: Ernst Friedländer: Schmedding, Johann Heinrich in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 632
Weblinks
- Literaturportal Westfalen: Westfälisches Autorenlexikon 1750–1950 Heinrich Schmedding [zuletzt abgerufen am 24. Juni 2013]