Munitionsanstalt Mauritzheide

Aus MünsterWiki

Die militärische Munitionsanstalt Mauritzheide lag im „Ersten WeltkriegWP“ am östlichen Rand der Stadt Münster an der "Warendorferchaussee (Werse Nr. 20)" im Winkel zwischen der heutigen Warendorfer Straße und dem Dortmund-Ems-Kanal. Heute erinnert die Straßenbezeichnung Am Pulverschuppen an die Anlage. In ihr wurden umfangreiche Mengen Artilleriemunition, Zünder, Kartuschen und Pulver zur Munitionsherstellung sowie Beutemunition gelagert. Auf dem weitläufigen Gelände wurden auch Munitionsteile hergestellt und aus ihnen komplette Artilleriemunition (Granaten, Schrapnells, Raketen) zusammengesetzt. Unter anderem wurden Pulverladungen in Beutel verfüllt, die an Ort und Stelle genäht wurden.

Am Abend des 21. Dezember 1915 kam es in einem Arbeitsschuppen der Munitionsanstalt zu einem Brand, der während der Nacht und in den folgenden Tagen die größte Explosionskatastrophe in der Geschichte Münsters verursachte.

Der Verlauf der Katastrophe

Gegen 18:15 Uhr wurden in dem Schuppen der Anlage, in dem Pulverbeutel genäht wurden, Feuer bemerkt. Der Schuppen stand nach einem dumpfen Knall sofort in Flammen. Auf dem Gelände befanden sich zu dieser Zeit etwa 1000 Arbeiter und Arbeiterinnen. 300 Arbeiterinnen, die sich zum Schichtwechsel im "Wohlfahrtsraum" aufhielten, rannten in Panik zum verschlossenen Tor der Anlage, das der dort stehende Militärposten wegen des Gedränges nicht öffnen konnten. Viele der Frauen verletzten sich bei dem Versuch, über und durch die Stacheldrahtumzäunung zu klettern.

Nachdem er ein Alarmsignal gegeben hatte, meldete der Feuerwerksoffizier vor Ort telefonisch das Feuer an das Artillerie-Depot, von dem aus um 18:35 Uhr die städtische Feuerwache benachrichtigt wurde. Als sie gegen 18:40 Uhr mit einer Gas-Feuerspritze den Brandort erreichte - eine "Elektromobil-Spritze" war wegen eines technischen Defekts an der Kanalbrücke liegen geblieben - , war der Brand in dem Schuppen, in dem neben dem Nähsaal mit Pulver gefüllte Beutel lagerten, so weit fortgeschritten, dass die Explosion nahe gelegener Munitionslager zu befürchten stand. Die städtische Feuerwehr veranlasste die Evakuierung des Geländes, musste sich aber wegen der Explosionsgefahren untätig zurückziehen. Aus diesem Grunde blieb weitgehend ungeklärt, wie sich der Brand auf dem etwa 400 Meter mal 200 Meter messenden Gelände weiter ausbreitete. Gegen 18:57 Uhr explodierte ein großes Munitionslager. Die mittlerweile zur Unterstützung der Feuerwehr angerückten drei Kompanien Militär erhielten Befehl, sich in Deckung zu halten.

Die stadteinwärts gelegene Umgebung der Munitionsanstalt wurde zunächst bis zum Schifffahrter Damm, dann bis zur Dechaneistraße und endlich bis zum Kaiser-Wilhelm-Ring abgesperrt. Löschmaßnahmen der Feuerwehr waren in der Nacht undurchführbar. Bis gegen 4 Uhr morgens folgten schwächere bis schwere Explosionen ganzer Munitionsbaracken. Durch die Hitzeentwicklung flogen auch die im Boden gelagerten Granaten in die Luft. Gegen 9 Uhr am 22. Dezember wurde die vollständige Evakuierung aller Häuser entlang der Warendorfer Straße zwischen Schifffahrter Damm und Kanalbrücke, am Schiffahrter Damm und in dem dazwischen liegenden Gebiet beschlossen. Die Explosion des Schuppens Nr. 3, in dem 5000 kg Schwarzpulver lagerten, wurde befürchtet. Dieser Schuppen blieb aber bestehen und am 24. Dezember konnte veranlasst werden, dass das Schwarzpulver aus den Fässern in den Kanal geschüttet wurde.

Die Brandursache: Gerüchte und eine Untersuchung

Bei den Einwohnern Münsters riefen der Brand und die Explosionen eine ungeheure Erregung hervor. Bewohner der östlichen Stadtviertel und bei der Munitionsanstalt Beschäftigte flohen in die Innenstadt, Bewohner der Stadt flohen aus der Stadt. Auch in der Umgegend bis nach Hamm, zum Teutoburger Wald und zur niederländischen Grenze waren Erschütterungen seismographisch messbar, im Münsterland war vielerorts der Feuerschein am Himmel über Münster sichtbar.

Da es mitten im Krieg tagelang keine zuverlässigen Nachrichten über die Ursache und den Verlauf der Katastrophe gab, konnten sich Gerüchte und Spekulationen ausbreiten. So hieß es, Münster sei von alliierten Flugzeugen bombardiert worden, englische Truppen seien durch die Niederlande ins Münsterland vorgestoßen und beschössen die Stadt mit Artillerie. Andere Meldungen machten Saboteure und Spione, die man vorzugsweise unter den in Münster internierten Kriegsgefangenen vermutete, für das Ereignis verantwortlich.

Die Ermittlung der wirklichen Brandursache litt darunter, dass militärische und polizeiliche Nachforschungen nebeneinander und teilweise gegeneinander geführt wurden. Mit der Untersuchung der Schuldfrage beauftragte das Stellvertretende Generalkommando das Gericht der 26. Stellvertretenden Infanterie-Brigade. Am 20. Februar 1916 lieferte die Abteilung für Kriminal- und Polizeiangelegenheiten beim Stellv. Generalkommando auf fünfzehn Seiten einen vorläufigen Bericht ab, der zu folgendem Ergebnis kam: Das Feuer hätte auf den Nähschuppen begrenzt werden können, wenn die notwendigen Vorsichtsmaßregeln eingehalten worden wären, die für die Anlage und den Betrieb eines Munitionslagers "billigerweise hätten getroffen werden müssen." [Anm. 1]. Ein Übergreifen des Feuers auf die gelagerte Munition mit seinen verheerenden Folgen hätte vermieden werden können.

Dagegen wollten andere militärische Stellen, allen voran das Artillerie-Depot und der Direktor des Artillerie-Depots Kassel von einem Versäumnis militärischer Stellen in ihrem Verantwortungsbereich nichts wissen. Ursache des Brandes und damit der Explosionskatastrophe müsse ein Sabotageakt, verübt von einem englischen Agenten sein.

Am 15. September, knapp zehn Monate nach dem Unglück, gab die Entscheidung des Gerichts der Stellv. 26. Inf.-Brigade grundsätzlich der Auffassung des münsterschen Magistrats recht, technische und bauliche Schlampereien in der Munitionsanstalt als Ursache für die Katastrophe anzusehen. Als Brandherd im Nähschuppen wurden gusseiserne Öfen ausgemacht, die zwar von außen beschickt wurden, aber deren Lüftungsschlitze Funkenflug in den Nähsaal ermöglichte. Einem dieser Öfen gegenüber standen in einem Abstand von nur etwa 30 Zentimetern Regale, auf denen befüllte Pulversäckchen getrocknet wurden. In etwa anderthalb Metern Abstand vom diesem Ofen wurde das Pulver für die Kartuschenbeutel aus offenen Tonnen abgewogen. Der Raum, in dem das Schwarzpulver gelagert war, war nur durch eine Filzdecke von dem Raum mit dem Ofen abgetrennt. Ausgerechnet Abfallreste des mit Pulver verunreinigten Filzes waren zum Befeuern der Öfen verwendet worden, sodass ein verstärkter Funkenflug die Folge war. Ein Verschulden Dritter, insbesonderen von einzelnen Soldaten, die der Sabotage verdächtigt worden waren, schloss das Urteil ausdrücklich aus.

Opfer, Schäden und ihre Regulierung

Trauerzug für die Opfer der Explosion, Dezember 1915 (zeitgenössische Fotografie)

Mindestens fünf Personen kamen infolge der Explosionskatastrophe ums Leben. Alle fünf erhielten ihre tödlichen Verletzungen durch Blindgänger. Zu den durch explodierende Munitionsteile Getroffenen kamen noch die diejenigen hinzu, die sich bei der panikartigen Flucht aus dem Gelände der Munitionsanstalt verletzt hatten. Noch im März des Jahres 1916 waren Verletzte zu beklagen, weil auch weit vom Ort der Katastrophe noch Granaten und Munitionsteile gefunden wurden.

Die materiellen Schäden in der Stadt sind nie genau zu beziffern gewesen. Nicht einmal der Wert der in der Munitionsanstalt vernichteten Munition und Munitionsteile ließ sich bestimmen. Er wurde auf 8 bis 10 Millionen Mark geschätzt. Die Gebäude der Anstalt wurden komplett zerstört, das sie umgebende Birkenwäldchen zerfetzt. Auf dem Anstaltsgelände entstanden Sprengtrichter, deren größter acht Meter tief war und einen Druchmesser von 25 Metern hatte. Im Umkreis von etwa einem Kilometer waren Häuser, Grundstücke und Äcker von Geschossen, Blindgängern und Zündern übersät worden. Dächer und Mauern der nahe gelegenen Häuser - besonders in der Siedlung Blitzdorf - waren durchschlagen oder getroffen worden. Fensterscheiben gingen noch auf dem Prinzipalmarkt und in der Ludgeristraße durch die Druckwellen der Explosionen entzwei.

Die finanzielle Regulierung der materiellen Schäden, die Privatleute und die Stadt Münster durch die Explosionskatastrophe erlitten hatten, erwies sich als schwierig und langwierig. Bis zum 20. Januar 1916 hatte der Magistrat 1.063 von 1.840 ausgegebenen Formularen zur Anmeldung von Schadenersatzansprüchen betroffenener Bürger zurückerhalten. Das Artillerie-Depot als für die Regulierung zuständige militärische Instanz versuchte, die Schäden nicht vollständig, sondern nur zu 75 % zu ersetzen. Auch dem als Vermittler eingeschalteten Reichstagsabgeordneten Erzberger gelang es nicht, die Schadensregulierung zu beschleunigen oder eine volle Übernahme der Schadenssumme durch den Militärfiskus zu erreichen. Am 9. September 1916 konnte das Kriegsministerium zufrieden vermerken,

es sei gelungen, die auf 425.000 Mk. sich belaufenden Forderungen auf 273.000 Mark zu ermäßigen. Mit Rücksicht auf die Bedürftigkeit zahlreicher Beschädigter und die Notwendigkeit, die Erregung der Bevölkerung möglichst schnell zu beschwichtigen, seien vom Generalkommando die geprüften und anerkannten Entschädigungen bereits ausgezahlt worden, obwohl die ursprünglich festgesetzte Höchstsumme von 250.000 Mk. überschritten worden sei [Anm. 2] .

Noch Jahre nach Beendigung des „Ersten WeltkriegesWP“ hielten sich - trotz der im Versailler Friedensvertrag festgelegten Beschränkungen einer militärischen Rüstung Deutschlands - in der Münsteraner Bevölkerung, besonders in den östlichen Stadtteilen, die Befürchtung, die Heeresverwaltung plane, auf dem Gelände der ehemaligen Munitionsanstalt Mauritzheide wiederum Nahkampfmittel und Munition einzulagern. Auf eine Anfrage des Oberbürgermeisters Georg Sperlich vom 6. Januar 1923 antwortete die 6. Division des Wehrkreiskommandos VI, eine solche Einrichtung sei in jener Gegend nicht geplant. Außerdem seien die Aufräumarbeiten im ehemaligen Munitionsdepot Mauritzheide beendet [Anm. 3].

Literatur und Archivalien

  • Schulte, Eduard; Kriegschronik der Stadt Münster 1914/18. Im Auftrage des Magistrats geführt von Dr. Eduard Schulte, Stadtarchivar ( = Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Münster, VI. Band); Münster : Aschendorff 1930; S.156-178)
  • "Munitionsanstalt Mauritzheide (1915-1923)" im Stadtarchiv Münster; Bestand: Registraturen der preußischen Stadtverwaltung (1802-1945) / Stadtregistratur / Militärsachen (Fach 159-182)

Einzelnachweise

  • [1] : E. Schulte, Kriegschronik (s. u.), S. 164
  • [2] : ebd., S. 177
  • [3] : ebd., S. 178