Beigeordnete und Dezernate: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beigeordneten werden als kommunale Wahlbeamte und -beamtinnen für acht Jahre vom Rat gewählt. Sie leiten in der Stadtverwaltung Dezernate, die jeweils mehrere Ämter mit inhaltlichem Bezug zueinander zusammenfassen. In ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet vertreten die Beigeordneten den Oberbürgermeister eigenverantwortlich.
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In Münster bilden sechs Beigeordnete, darunter der Stadtdirektor, unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters den Verwaltungsvorstand. Er koordiniert die Arbeit der Verwaltung, stimmt die Grundsätze der Verwaltungsführung ab und plant Aufgaben von besonderer Bedeutung. In strittigen Fällen liegt die letzte Entscheidung beim Oberbürgermeister.  
  
 
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Aktuelle Version vom 12. Oktober 2020, 02:20 Uhr

Die Beigeordneten werden als kommunale Wahlbeamte und -beamtinnen für acht Jahre vom Rat gewählt. Sie leiten in der Stadtverwaltung Dezernate, die jeweils mehrere Ämter mit inhaltlichem Bezug zueinander zusammenfassen. In ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet vertreten die Beigeordneten den Oberbürgermeister eigenverantwortlich.

Verwaltungsvorstand

In Münster bilden sechs Beigeordnete, darunter der Stadtdirektor, unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters den Verwaltungsvorstand. Er koordiniert die Arbeit der Verwaltung, stimmt die Grundsätze der Verwaltungsführung ab und plant Aufgaben von besonderer Bedeutung. In strittigen Fällen liegt die letzte Entscheidung beim Oberbürgermeister.

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