1804: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MünsterWiki
K
K
Zeile 4: Zeile 4:
 
*[[25. Juni]] : Nach dem Tod des Verlagsbuchhändlers [[Anton Wilhelm Aschendorff]] geht der [[Aschendorff Verlag]] auf seinen zwanzigjährigen Enkel [[Johann Hermann Hüffer]], den späteren [[Oberbürgermeister]], über.
 
*[[25. Juni]] : Nach dem Tod des Verlagsbuchhändlers [[Anton Wilhelm Aschendorff]] geht der [[Aschendorff Verlag]] auf seinen zwanzigjährigen Enkel [[Johann Hermann Hüffer]], den späteren [[Oberbürgermeister]], über.
  
*[[11. Oktober]] :  Ein preußisches Reskript untersagt "''sämmtlichen Eingesessenen''" der Provinzen Münster, Tecklenburg und Lingen das "''Brandweinbrennen von einländischem Roggen bey 50 Rthlr Strafe, und Confiscation des Fabricats für jede gesetzwidirge Schwelung vom 1-ten November d. J. an''". Der Grund für diese Verordnung liegt nicht in preußischen Prohibitionsabsichten, sondern in einer erwarteten Getreideknappheit als Folge einer Missernte.
+
*[[11. Oktober]] :  Ein preußisches Reskript untersagt "''sämmtlichen Eingesessenen''" der Provinzen Münster, Tecklenburg und Lingen das "''Brandweinbrennen von einländischem Roggen bey 50 Rthlr Strafe, und Confiscation des Fabricats für jede gesetzwidrige Schwelung vom 1-ten November d. J. an''". Der Grund für diese Verordnung liegt nicht in preußischen Prohibitionsabsichten, sondern in einer erwarteten Getreideknappheit als Folge einer Missernte.
  
 
* November : [[Ludwig Freiherr von Vincke]] wird als Nachfolger des ins Berliner Kabinett berufenen [[Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein|Freiherrn vom Stein]] Präsident der [[Kriegs- und Domänenkammer|Kriegs- und Domänenkammern]] in Hamm und Münster.
 
* November : [[Ludwig Freiherr von Vincke]] wird als Nachfolger des ins Berliner Kabinett berufenen [[Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein|Freiherrn vom Stein]] Präsident der [[Kriegs- und Domänenkammer|Kriegs- und Domänenkammern]] in Hamm und Münster.

Version vom 2. Oktober 2019, 15:01 Uhr

Ereignisse des Jahres 1804

  • 11. Oktober : Ein preußisches Reskript untersagt "sämmtlichen Eingesessenen" der Provinzen Münster, Tecklenburg und Lingen das "Brandweinbrennen von einländischem Roggen bey 50 Rthlr Strafe, und Confiscation des Fabricats für jede gesetzwidrige Schwelung vom 1-ten November d. J. an". Der Grund für diese Verordnung liegt nicht in preußischen Prohibitionsabsichten, sondern in einer erwarteten Getreideknappheit als Folge einer Missernte.

Geboren

Gestorben