Eberhard von der Recke von der Horst

Aus MünsterWiki
Version vom 11. Februar 2024, 00:50 Uhr von Keeano (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Gustav Wilhelm Eberhard Freiherr von der Recke von der Horst (* 2. April 1847 in BerlinWP; † 16. April 1911 in Münster) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Politiker.

Eberhard von der Recke entstammte dem westfälisch-märkischen Aelsgeschlecht „von der Recke von der HorstWP“. Er studierte von 1864 bis 1867 in BerlinWP und HeidelbergWP Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat am Berliner KammergerichtWP war er bis 1875 Gerichtsassessor an verschiedenen Kreisgerichten.

Von 1877 bis 1881 amtierte er als Landrat im „Kreis EckernfördeWP“, bevor bis 1885 im preußischen Innenministerium verschiedene Funktionen ausübte.

Anschließend war er bis 1889 Regierungspräsident im Regierungsbezirk KönigsbergWP und wechselte 1889 in gleicher Funktion in die Rheinprovinz nach DüsseldorfWP. Von dort wurde er 1895 zum preußischen Innenminister berufen und übte dieses Amt bis 1899 aus. Bevor er in den Ruhestand trat, übernahm am 16. SeptemberWP 1899 bis 1911 die Funktion des OberpräsidentenWP der „Provinz WestfalenWP“.

Quellen


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Eberhard von der Recke von der Horst aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipediaartikel steht unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike 3.0“. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.