Domkapitel

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Das Domkapitel ist eine Gemeinschaft von Priestern und WeihbischöfenWP, das den DiözesanbischofWP in der Leitung des „Bistums Münster“ unterstützt und sich um die Gestaltung der Gottesdienste im Dom kümmert. Die Mitglieder des Domkapitels sind die DomkapitulareWP. Dem münsterischen Domkapitel gehören gemäß Preußen-KonkordatWP von 1929 zwischen dem preußischen Staat und dem Vatikan zehn „residierende“ (in Münster wohnende) und sechs „nichtresidierende“ DomkapitulareWP an. Im Fall der „SedisvakanzWP“, wenn der Bischofsstuhl nicht besetzt ist, leitet das Domkapitel die DiözeseWP und wählt einen DiözesanadministratorWP. Die DomkapitulareWP werden vom BischofWP mit Zustimmung bzw. nach Anhörung des Kapitels nach zuvoriger Unterrichtung der Landesregierung ernannt. Dem Domkapitel steht der DompropstWP vor.

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