Kölner Kirchenstreit
Der Kölner Kirchenstreit war die Auseinandersetzung zwischen dem protestantisch geprägten preußischen Staat und der katholischen Kirche in den 1815 preußisch gewordenen Westprovinzen Rheinland und Westfalen. Auf seinem Höhepunkt im Jahre 1837 kam es in Münster zu tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen katholischen Bürgern und der preußischen Ordnungsmacht.
Inhaltsverzeichnis
Der Ausgangspunkt
Bis 1806 war Preußen ein beinahe auschließlich protestantischer Staat. Der preußische König war als Landesherr gleichzeitig Oberhaupt der Landeskirche. Auf dem Wiener Kongress 1815 bekam Preußen das Rheinland und Westfalen zugesprochen, zwei Landesteile mit einem hohen Anteil einer katholischen Bevölkerung. Im Münsterland und im ehemals kölnischen Sauerland hatte es z. B. unter der fürstbischöflichen Herrschaft nur einen verschwindend kleinen Anteil von Nicht-Katholiken gegeben. Die alteingesessenen katholischen Kreise, insbesondere der Klerus, setzten den neuen preußischen Institutionen einen hartnäckigen hinhaltenden Widerstand entgegen. In Münster hatte es nach dem Tod des letzten als Fürstbischof amtierenden Bischofs Maximilian Franz von Österreich zwanzig Jahre lang eine Sedisvakanz gegeben, d. h. der Bischofssitz war bis 1821, dem Jahr des Amtsantritts von Ferdinand Freiherr von Lüninck, unbesetzt geblieben.
Die Streitfragen
Die "Mischehen"
Seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts wandelte sich die Bevölkerungsstruktur in den neuen preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen nicht allein in den sich sehr langsam industrialisierenden Regionen, sondern auch in den eher "rückständigen" Gebieten des Münsterlandes und des Sauerlandes. Die preußische Herrschaft brachte neue Eliten - Beamtenkorps und Militär - ins Land. In der Stadt Münster wuchs die Bevölkerungszahl zwischen 1802 und 1828 um 54 %, die Anzahl der Beamten aber um 120 %, die Anzahl der Militärangehörigen gar um 260 %. Viele der Angehörigen dieser neuen Eliten stammten aus den altpreußischen Gebieten, gehörten also dem Protestantismus an. Dieser Anstieg der Zahl der Protestanten hatte auch eine wachsende Anzahl gemischt-konfessioneller Eheschließungen zur Folge.
Bis 1815 hatte es in den französisch besetzten Gebieten des Rheinlands und Westfalens die Zivilehe nach dem napoleonischen Code Civil gegeben. Nach 1815 war dort die Eheschließung vor einem Zivilbeamten im Zuge der Restauration wieder zugunsten der kirchlichen Trauung zurückgedrängt worden. Die kirchliche Trauung galt wieder als Begründung des zivilrechtlichen Instituts der Ehe. Staatlicherseits war dies auch ein Zugeständnis an die Forderungen des konservativen katholischen Episkopats, besonders im Erzbistum Köln.
1825 erließ König Friedrich Wilhelm III. eine Kabinettsorder, die die Praxis in den altpreußischen Provinzen, nach der die konfessionelle Erziehung von Kindern aus "Mischehen" sich nach der Konfession des Vaters richtete, auf die westlichen Provinzen übertrug. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Kinder aus gemischt-konfessionellen Ehen fast ausschließlich protestantisch getauft und erzogen worden wären. Der katholische Klerus, der eine Zurückdrängung seiner Konfession fürchtete, weigerte sich in sehr vielen Fällen, die Ehe zwischen einem Protestanten und einem katholischen Mädchen einzusegnen und übte Druck auf die Braut und ihre Familien bis zur Androhung der Exkommunikation aus. Der preußische Staat seinerseits kündigte an, ein kirchlich geschlossene Ehe zivilrechtlich nicht anzuerkennen, wenn vom katholischen Priester das Versprechen, die Kinder katholisch zu erziehen, als Voraussetzung der Einsegnung abgenötigt worden war.
Noch 1830 war es zu einem stillschweigenden Kompromiss gekommen: Der preußische Gesandte in Rom, Christian Karl Josias von Bunsen, hatte mit dem Kölner Erzbischof Ferdinand August von Spiegel ein geheimes Abkommen geschlossen, die "Berliner Konvention", in der die katholische Kirche die preußische Praxis praktisch duldete.
Der Hermesianismus-Streit
Ein zweiter Streitpunkt zwischen preußischem Staat und katholischer Kirche ergab sich aus der Frage, wer letztlich zu entscheiden habe, was an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Bonner Universität, der preußischen Landesuniversität für die westlichen Provinzen, gelehrt werden dürfe.
Seit 1820 war Georg Hermes in Bonn Professor für katholische Dogmatik. Er entwarf und vertrat ein System zu einer "vernunftgemäßen" Rechtfertigung des Glaubens, das von Kants Ethik nicht unbeeinflusst war und in der Tradition eines aufgeklärten Katholizismus stand, wie er etwa bei dem Münsteraner Theologen Franz Wilhelm von Spiegel, einem Bruder des Kölner Erzbischofs, oder bei Franz von Fürstenberg zu finden war. 1835, vier Jahre nach Hermes' Tod, verwarf Papst Gregor XVI. durch das Breve Dum acerbissimas den sogenannten Hermesianismus und ließ die Werke des Bonner Theologen auf den Index Librorum Prohibitorum setzen. Der Nachfolger von Spiegels als Kölner Erzbischof, Clemens August Droste zu Vischering verbot den katholischen Theologiestudenten, Vorlesungen hermesianischen Inhalts zu hören. Damit wurde der Lehrbetrieb der Bonner Fakultät praktisch lahmgelegt. Die Professoren wandten sich mit einer Beschwerde gegen das erzbischöfliche Hineinregieren in die Seminarleitung an die preußische Regierung, aus deren Sicht das Verhalten des Erzbischofs einen nicht hinzunehmenden Eingriff in staatliche Kompetenzen an den Hochschulen darstellte.
Die Eskalation des Konflikts
Am 1. Dezember 1835 wählte das Kölner Domkapitel Clemens August Droste zu Vischering zum Erzbischof, am 29. Mai 1836 erfolgte seine Amtseinführung. Er stammte aus dem münsterländischen Adel, sein Bruder Kaspar Maximilian Droste zu Vischering war seit 1825 Bischof in Münster. Für die preußische Regierung erwies es sich als grobe Fehleinschätzung, dass sie sich zuvor für seine Wahl eingesetzt hatte. Kirchenpolitisch vertrat der neue Kölner Erzbischof eine Linie, die die unbedingte Loyalität der Katholiken gegenüber der Kirche einforderte, auch wenn sich daraus Konfrontationen mit dem säkularen Staat ergaben.
Gleich zu Beginn seiner Amtszeit forderte er in der Mischehenfrage und im Streit um die Lehren Georg Hermes die preußischen Behörden heraus. Eingaben von Bürgern, denen die Einsegnung ihrer Ehe von katholischen Geistlichen verweigert wurde, häuften sich, da Droste zu Vischering sich nicht an die von seinem Vorgänger mit dem Staat getroffenen Kompomisse hielt, sondern eine dogmatische Linie verfocht. Am 15. November 1837 wies König Friedrich Wilhelm III. den Kölner Oberpräsidenten von Bodelschwingh an, Clemens August Droste zu Vischering von seinem Amtssitz zu entfernen:
"Der Erzbischof Freiherr Droste zu Vischering zu Cöln hat durch fortgesetzte Überschreitungen seine Amtsbefugniße und durch gesetzwidrige Verfügungen, welch Mein Königliches Ansehn gefährdet und Störungen der bürgerlichen Ordnung herbeigeführt haben, Mich genöthiget, Kraft landesherrlicher Machtvollkommenheit ihm die fernere Ausübung seines erzbischöflichen Amtes zu untersagen, und ihn aus der Cölnischen Diöcese zu entfernen.(...) In Folge dieser von Mir getroffenen Maasregel haben Sie zu veranstalten, daß er angesichts dieses die Stadt Cöln und seine Sprengel verlaße und sich in seine Heimath nach Münster begebe,(...)." (zit. nach: Stadtarchiv Münster, Münster wird preußisch, (s. u.), S.151).
Clemens August Droste zu Vischering weigerte sich sein Amt aufzugeben und wurde am 20. November 1837 mit seinem Sekretär Michelis verhaftet und auf die preußische Festung Minden gebracht, wo er in Haft gehalten wurde. Der Papst protestierte scharf gegen diese - nach rechtsstaatlichen Kriterien kaum vertretbare - Zwangsmaßnahme. Das Kölner Domkapitel hingegen, das noch von der liberalen und aufklärerischen Linie Ferdinand August von Spiegels geprägt war, stellte sich nicht hinter Vischering, sondern beschwerte sich bei der Kurie in Rom über die starrsinnige Haltung des Erzbischofs. In der breiten katholischen Öffentlichkeit Deutschlands löste die Verhaftung Vischerings allerdings empörte Reaktionen aus. An die Spitze der publizistischen Debatte, die die Verhaftung des Kölner Erzbischofs auslöste, setzte sich der katholische Historiker Joseph Görres (1776 - 1848) mit seiner Polemik "Athanasius", in der er Droste zu Vischering mit dem Patriarchen von Alexandria Athanasius gleichsetzte, der mehrfach mit den römischen Kaisern in Konflikt geraten war. Etwa 300 weitere - zumeist polemische - Publikationen begleiteten den Kölner Kirchenstreit.
Proteste und Tumulte in Münster
Das harte und auch rechtlich bedenkliche Vorgehender preußischen Behörden löste Solidarisierungseffekte und massive Proteste beim westfälischen Adel aus; schließlich betraf es mit Droste-Vischering einen Standesgenossen. Alle westfälischen Adeligen traten aus dem von Vincke gegründeten Verein "Gesellschaft" aus und legten bei offiziellen Feiern Trauerkleidung an. Adelige besuchten den Bischof in seinem Exil; in Münster waren diese Vorgänge Tagesthema, wie auch Annette von Droste-Hülshoff in einem Brief an Sophie von Haxthausen schrieb:
"Deshalb bleib nur zu Hause, meine liebste Sophie, Du kömmst doch nicht zum Tanzen, zudem da hier jedermann mit dem Erz[bischof] verwandt oder sehr bekannt ist, unsre Herrenwelt selten zusammen, sondern bald der eine, bald der andere dort, und die noch nicht da waren, haben es größtenteils noch vor … Es ist eine wahre Adelswanderung und wird wohl ganz die Runde gehn. Du glaubst nicht, welchen Eindruck die neuesten Begebenheiten auf die mittlere und geringere Bürgerklasse gemacht haben. Es ist wirklich arg, dass man sich kein Paar Schuh kann anmessen lassen, ohne eine ganze Tracht Politik mit in den Kauf zu nehmen. Diese Stimmung übertrifft weit alles, was ich früher in der Art erlebt habe. Die Geistlichen, welche sich durchgängig wohl Mühe geben, die Gemüter zu beruhigen, klagen, wie schwer es ihnen werde und wie es sogar das Volk so mißtrauisch mache, dass sie allen Einfluß darauf verlören." [Anm. 1]
So dogmatisch die Position Max Clemens von Droste-Vischerings auch war, der tatsächliche kirchenpolitische Inhalt der Auseinandersetzungen spielte eine eher untergeordnete Rolle. Die "Mischehenfrage" blieb in einer Stadt mit fast ausschließlich katholischer Bevölkerung eher abstrakt. Allerdings hatte der preußische Obrigkeitsstaat, der vor allem durch das preußische Militär in Münster höchst gegenwärtig war, mit der Verhaftung des Bischofs seine "hässliche Fratze" gezeigt. Während im Rheinland die Proteste relativ ruhig verliefen, kam es im Münsterland zu teilweise tumultartigen Szenen. Ihren Ausgang nahmen die Auseinandersetzungen zwischen katholischen Bürgern und der Staatsmacht zumeist in Beleidigungen und Rempeleien gegen einzelne Polizei- und Militärangehörige, Wachtposten oder Schildwachen.
Nach Schilderungen bedurfte es nur eines Gerüchts, um eine antipreußische Demonstration auszulösen. So hatten die Militärbehörden auf dem Domplatz eine Holzbude gekauft, die den Soldaten als Unterstand diente. "Das Volk aber glaubte, es sei geschehen, um die Rekruten heimlich zu knuffeln" (aus einem Brief von Annette von Droste-Hülshoffs an ihre Mutter vom 9. Februar 1838). Diese Holzbude wurde zum vorrangigen Ziel der Empörung von Akademiestudenten, Gymnasiasten und Gewerbeschülern, die die Bude mit Steinen und Fackeln attackierten. In den Abendstunden des 11. Dezember 1837 kam es in Münster zwischen Domplatz und Rathaus zu einer regelrechten Straßenschlacht zwischen Münsteranern und preußischem Militär. Die Verhaftung eines jungen Mannes, "der sich ungebührlich gegen einen Polizei-Officianten benommen haben soll", führten gegen 19 Uhr zu einem spontanen Auflauf vor dem Polizeigefängnis. Als Aufforderungen sich zu zerstreuen ungehört blieben, ließ der Wachoffizier die Demonstranten durch die Wachmannschaft auseinandertreiben.
Die Nachricht von diesem Ereignis und das Gerücht, dabei seien einige Verletzte zu beklagen, liefen wie ein Lauffeuer durch die Stadt. Neugierige strömten hinzu. Auch die Polizei war durch Infanterie-Einheiten, die auf em Prinzipalmarkt Aufstellung nahmen, verstärkt worden. Von Trommelwirbel eingeleitete Aufforderungen auseinander zu gehen wurden von der immer noch wachsenden Menge mit "Insultationen" gegen das Militär und mit Steinwürfen beantwortet. Gegen 20.30 Uhr ging eine inzwischen aufgebotenen Kavallerieabteilung mit blankem, gezogenem Säbel gegen die Menschenansammlung vor. "Gegen 10 Uhr war die auf so unerwartete und beklagenswerthe Weise gestörte öffentliche Ruhe wieder hergestellt und die verschiedenen Truppentheile rückten wieder in ihre Quartiere." Neunzehn Münsteraner waren verhaftet worden, wurden aber teilweise wieder auf freien Fuß gesetzt. Mehrere Bürger hatten Wunden durch Säbelhiebe erhalten, andere waren niedergeritten worden, "und es [konnte] dann nicht fehlen (...), daß auch harmlose Bürger zu Schaden kamen." (Zitate nach dem Bericht des Oberbürgermeisters Joseph von Münstermann im Westfälischen Merkur vom 14. Dezember 1837.)
Um weitere Zusammenstöße zwischen dem in Münster unbeliebten preußischen Militär und Einwohnern der Stadt zu verhindern, verordnete von Münstermann:
- "Alle Hausväter, Lehrer, Meister und Dienstherrschaften haben ihre Untergebenen über die unausbleiblichen Folgen solcher Störungen der öffentlichen Ruhe zu belehren, die strengste Aufsicht über dieselben zu führen und namentlich darauf zu halten, daß ihre Untergebenen mit Eintritt der Dämmerung nicht unnöthig auf den Straßen sich aufhalten oder umhertreiben. - In polizeilicher Hinsicht wird ferner vorläufig 1) die Polizeistunde für Zusammenkünfte an öffentlichen Orten, in Gasthöfen u. Wirthshäusern etc. auf Abends 9 Uhr festgesetzt; 2) alles Schreien, Pfeifen und Singen auf den Straßen bei Strafe verboten; 3) jedes Zusammentreten und Verweilen von mehr als fünf Menschen, insbesondere bei Eintritt der Dunkelheit untersagt und 4) bestimmt, daß wenn auch selbst weniger als fünf Menschen zusammen stehen, sich diese dennoch auf die erste Anforderung eines Polizei-Beamten ruhig entfernen." (a.a.O.)
Die öffentliche Ordnung ließ sich durch solche Maßnahmen wiederherstellen, die schroffe Stellung der münsterischen Katholiken gegenüber dem Staat konnte dadurch nicht beseitigt werden. Darüber war sich auch die preußische Regierung im Klaren. Am 17. Dezember schrieb Innenminster Gustav von Rochow an den Oberpräsidenten der Provinz Westfalen Ludwig Freiherr von Vincke :
- "Daß der Münstersche Tumult mit den kirchlichen Ereignissen mindestens in mittelbarer Verbindung steht darf nicht bezweifelt werden (...) Gegen Sie selbst enthalte ich mich, den Wunsch noch besonders hervorzuheben, daß der ultrakatholischen Reactions-Partei die sorgfältigste Beobachtung gewidmet werden möge. (...)". (zit. nach: Münster wird preußisch, S. 154)
Die Beilegung des Konflikts
Bis 1840 blieben die Fronten in dem Streit verhärtet. Auch die Fürsprache einer Delegation von Adeligen aus dem Rheinland und Westfalen in einer Audienz beim preußischen König änderte zunächst nichts an der Situation. 1839 wurde Droste zu Vischering aus der Mindener Haft entlassen, durfte aber nicht nach Köln auf seinen Amtssitz zurückkehren und zog sich auf seinen münsterländischen Familiensitz Schloss Darfeld zurück. Dort lebte er bis zu seinem Tod im Jahre 1845 "im Exil".
1840 folgte Friedrich Wilhelm IV. seinem Vater auf den preußischen Thron. Sein mittelalterlich-romantisch geprägtes Konzept einer "Allianz von Thron und Altar" unter Einschluss beider großer Kirchen ließ ihn in zentralen Punkten des Kölner Kirchenstreits, so in der Frage der Mischehen, nachgeben und auf staatliche Rechte verzichten. Droste zu Vischerings Rückkehr ins Kölner Erzbischofsamt war aber auch für ihn ausgeschlossen. Friedrich Wilhelm IV. förderte den wiederaufgenommenen Bau des Kölner Doms. Als er 1842 zum sogenannten Dombaufest nach Köln reiste, machte er auch in Münster Station, um die neugewonnene Übereinstimmmung zwischen Staat und Kirche zu verdeutlichen. Neben dem obligatorischen Empfang im Schloss stand die Grundsteinlegung für einen neuen Flügel des Clemenshospitals und ein von der Stadt ausgerichtetes Fest auf dem Domhof auf dem Besuchsprogramm.
Folgen und Nachwirkungen
Der Kölner Kirchenstreit hatte die Entstehung eines politischen Katholizismus in Deutschland, der kirchliche Interessen auch gegen den Staat durchzusetzen suchte, zu Folge. In der Revolution von 1848/1849, in der Formierung einer eigenständigen katholisch geprägten Partei, der Zentrumspartei, und in der Auseinandersetzung im Kulturkampf nach der Gründung des Deutschen Reichs versuchte dieser politische Katholizismus an Profil zu gewinnen. Auf der anderen Seite wurde in staatlicher preußischer Sicht dieser organisierte Katholizismus als Hindernis bei der Durchsetzung gesamtstaatlicher Interessen wahrgenommen. Dass die Vertretung konfessioneller Sonderinteressen obendrein als von außen - nämlich vom Vatikan - gesteuert erschien, ließ die Konflikte zwischen katholischer Kirche und preußischem Staat nicht verschwinden, auch wenn zeitweilige Kompromisse gefunden werden konnten. Sie bestanden latent bis zum Ende des Jahrhunderts fort.
Einzelnachweise
[Anm. 1]: Monika Gemmer: Die Verhaftung des Erzbischofs, aus: 1837, Briefe an Sophie von Haxthausen, Münster (Web-Projekt: [Nach 100 Jahren ...]
Literatur
- Keinemann, Friedrich; Schülertumulte im Kölner Kirchenstreit : Vorwürfe gegen Gymnasiasten wegen angeblicher Beteiligung an den Unruhen in Münster und Paderborn im Dezember 1837 und Januar 1838; in: Westfälische Zeitschrift, Bd. 122 (1972], S. 51-60
- Keinemann, Friedrich; Das Kölner Ereignis, sein Widerhall in der Rheinprovinz und in Westfalen; Münster : Aschendorff 1974 (2 Bände)
- Keinemann, Friedrich; Das Kölner Ereignis und die Kölner Wirren 1837 - 41 : Weichenstellungen, Entscheidungen und Reaktionen mit besonderer Berücksichtigung Westfalens; Hamm i. W. : Selbstverlag 1986
- Hänsel-Hohenhausen, Markus; Clemens August Freiherr Droste zu Vischering : Erzbischof von Koeln 1773 - 1845 ; die moderne Kirchenfreiheit im Konflikt mit dem Nationalstaat; Egelsbach : Selbstverlag 1991; ISBN 3-89349-003-5; (2 Bände; als pdf-Dokument: s. Weblinks)
- Stadtarchiv Münster; Metzdorf, Jens (Bearb.); Münster wird preußisch; Münster : Stadt Münster 1992