Gilden: Unterschied zwischen den Versionen

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„Münster, 19. Juni 1812 Der Bürgermeister der Stadt Münster, Hauptstadt des Lippe-Departements an den Direktor der Kaiserlichen Domänen des Lippe Departements, Monsieur Barrois
 
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Version vom 22. Februar 2024, 00:15 Uhr

Eine Gilde (von altnordischWP gildi „Genossenschaft“, „Trinkgelage“) im engeren Sinne war im MittelalterWP ein selbstnütziger und durch einen Schwur besiegelter Zusammenschluss von Kaufleuten (PatrizierWPn) einer Stadt oder einer Gruppe fahrender HändlerWP zum Schutz und zur Förderung gemeinsamer Interessen. Im weiteren Sinne wurden mit dem Begriff auch Handwerkergenossenschaften erfasst. Allerdings werden diese primär und zur Unterscheidung von den kaufmännischen Vereinigungen als ZünfteWP bezeichnet. In manchen europäischen Sprachen wird allerdings auch das Wort „GildeWP“ in Zusammenhängen verwendet, die offenbar Zünfte wie Gilden gleichermaßen bedeuten können, so etwa im englischen guild, das sich auch auf eine KünstlergildeWP beziehen kann. In den romanischen Sprachen, wie z. B. dem Italienischen, unterscheidet man zwischen den arti maggiori und den arti minori für solche Zusammenschlüsse des 13. bis 15. JahrhundertsWP.

Liste der Gilden

„Buchbinder“, „Bäcker“, „Böttcher“, „Chirurgen“, „Dachdecker“, „Drechsler“, „Fleischer“, „Goldschmiede“, „Hutmacher“, „Knopfmacher“, „Kürschner“, „Perückenmacher“, „Sattler und Glaser“, „Schlosser“, „Schneider“, „Schuhflicker“, „Schuhmacher“, „Seiden-, Baumwoll- und Gewürzhändler“, „Steinmetzen“, „Tischler“, „Tuchhändler“, „Tuchmacher“, „Tuchscherer“, „Uhrmacher“, „Weber“, „Weißgerber“, „Zinngießer“

Geschichte

Aufhebung der Gilden 18101

Auf die ersten Eingriffe der Preußen in Zunftprivilegien folgte 1809 unter französischem Einfluss die Einführung der Patentsteuer: Die Entrichtung dieser Steuer berechtigte zur Ausübung eines Gewerbes und unterwanderete damit bisherige Zunftprivilegien. 1810 hoben die Franzosen die Gilden bzw. Zünfte endgültig auf. Der folgende Bericht listet die zu diesem Zeitpunkt existierenden Zünfte in der Stadt Münster auf, die seit 1806 zum Großherzogtum Berg gehörte:

Transkription „Münster, 19. Juni 1812 Der Bürgermeister der Stadt Münster, Hauptstadt des Lippe-Departements an den Direktor der Kaiserlichen Domänen des Lippe Departements, Monsieur Barrois

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„Münster, 19. Juni 1812 Der Bürgermeister der Stadt Münster, Hauptstadt des Lippe-Departements an den Direktor der Kaiserlichen Domänen des Lippe Departements, Monsieur Barrois

Alle Gilden der Kaufleute, der Handwerksberufe im Ems-Departement des Großherzogtums Berg sind infolge des kaiserlichen Dekrets vom 31. März 1809 und durch das Circular Seiner Excellenz, des kaiserlichen Kommissars Beugnot vom 31. Januar 1810 sowie durch Beschluß des Interims-Prefecten des genannten Departements, Monsieur Mylius, vom 5. Februar desselben Jahres aufgehoben worden. Daher fand die Aufhebung in dieser Stadt am 20. Februar 1810 statt. Es handelt sich um folgende Gilden:

Die der Bäcker
" " Tuchhändler
" " Seiden-, Baumwoll- und Gewürzhändler
" " Fleischer
" " Schlosser
" " Steinmetzen
" " Schneider
" " Weißgerber
" " Drechsler
" " Böttcher
" " Weber
" " Perückenmacher
" " Knopfmacher
" " Sattler und Glaser
" " Kürschner
" " Goldschmiede
" " Tischler
" " Uhrmacher
" " Zinngießer
" " Schuhmacher
" " Dachdecker
" " Buchbinder
" " Tuchmacher
" " Hutmacher
" " Chirurgen
" " Schuhflicker
" " Tuchscherer

Sie finden die Inventare und Vermögensaufstellungen dieser Gilden beim Herrn Prefecten, an den Sie sich bitte wenden wollen. Ihr Vermögen war von geringer Bedeutung und es wird, ausgenommen das der Seiden-,Baumwoll- und Gewürzhändler, der Tuchhändler und Hutmacher, das mit Schulden belastet ist, vom kommunalen Steuerempfänger verwaltet.

Ich habe die Ehre, Sie mit vorzüglichster Hochachtung zu grüßen M. von Boeselager“


Einzelnachweise

Weblinks


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gilde aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipediaartikel steht unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike 3.0“. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.