Schulte-Bernd-Straße: Unterschied zwischen den Versionen
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Die frühmittelalterlichen Gutshöfe wurden von absetzbaren Verwaltern bewirtschaftet. Ihr Amt war nicht erblich. Im westlichen Westfalen nannte man diese Verwalter 'skuldhetio'. Diese Amtsbezeichnung entspricht dem hochdeutschen „Schultheiß“. Im Laufe des Mittelalters verschliff sich die Bezeichnung zu „Schulte“. | Die frühmittelalterlichen Gutshöfe wurden von absetzbaren Verwaltern bewirtschaftet. Ihr Amt war nicht erblich. Im westlichen Westfalen nannte man diese Verwalter 'skuldhetio'. Diese Amtsbezeichnung entspricht dem hochdeutschen „Schultheiß“. Im Laufe des Mittelalters verschliff sich die Bezeichnung zu „Schulte“. | ||
Lange Zeit glaubte man, der Begriff bezeichne jemanden, der „die Schuld heischt“, der also von den abhängigen Bauern die Schuld eintreibt. Doch vor einigen Jahren wies der Münsteraner Historiker Leopold Schütte nach, dass diese Deutung nicht zutreffen kann. So gibt es zahlreiche Schultenhöfe, die nie ein Oberhof waren. Außerdem wies Schütte darauf hin, dass die Übersetzung - „der die Schuld heischt“ - auch sprachlich falsch ist. Wörtlich ist der Begriff vielmehr mit „Schuld-Heißer“ zu übersetzen. Hier liegt die alte Bedeutung des Wortes „heißen“ im Sinne von „geloben“ und „versprechen“ vor. Der „skuldhetio“ bzw. Schulte ist derjenige, der die „Schuld gelobt“ - gegenüber seinem Grundherrn. Ihm gegenüber war der Schulte für die bestmögliche Bewirtschaftung des Gutshofes verantwortlich, eben wie ein heutiger Verwalter auch.<sup>1</sup> | Lange Zeit glaubte man, der Begriff bezeichne jemanden, der „die Schuld heischt“, der also von den abhängigen Bauern die Schuld eintreibt. Doch vor einigen Jahren wies der Münsteraner Historiker Leopold Schütte nach, dass diese Deutung nicht zutreffen kann. So gibt es zahlreiche Schultenhöfe, die nie ein Oberhof waren. Außerdem wies Schütte darauf hin, dass die Übersetzung - „der die Schuld heischt“ - auch sprachlich falsch ist. Wörtlich ist der Begriff vielmehr mit „Schuld-Heißer“ zu übersetzen. Hier liegt die alte Bedeutung des Wortes „heißen“ im Sinne von „geloben“ und „versprechen“ vor. Der „skuldhetio“ bzw. Schulte ist derjenige, der die „Schuld gelobt“ - gegenüber seinem Grundherrn. Ihm gegenüber war der Schulte für die bestmögliche Bewirtschaftung des Gutshofes verantwortlich, eben wie ein heutiger Verwalter auch.<sup>1</sup> | ||
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* <sup>1</sup> Quelle: Gisbert Strotdrees in Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe, Münster, Ausgabe 40/2013, Seite 106 | * <sup>1</sup> Quelle: Gisbert Strotdrees in Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe, Münster, Ausgabe 40/2013, Seite 106 | ||
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Aktuelle Version vom 20. April 2024, 08:28 Uhr
Die Schulte-Bernd-Straße, in Roxel, geht südlich von der Könemannstraße ab. Sie verzweigt sich in einen westlich und östlichen Strang. Der östliche Strang geht in eine Kreuzung über. Der nördliche Abzweig führt zurück zur Könemannstraße. Der östliche Zweig endet als verwinkelte Sackgasse und der südliche Zweig führt bis zur Carossastraße.
Inhaltsverzeichnis
Name
Benannt 1974, nach dem „Hof Schulze Bernd“. Der frühere SchultenhofWP lag hier an der „Roxeler Straße“ etwa gegenüber der Kapellenstraße. Zu dem Hof gehörte auch ein Teich, der bis im Jahre 2003 noch bestanden hat, aber durch den „Bebauungplan 461“ mit Wohnbebauung überplant worden ist.
Die Schuld des Schulten
Über die SchultenhöfeWP in WestfalenWP sind viele Vorstellungen in Umlauf, die historisch nicht zu halten sind: So sind SchultenhöfeWP nicht die ältesten, nicht immer die größten - und ihr Name wird oft falsch gedeutet.
Die neuere historische Forschung hat so manches Detail zurechtgerückt. So sind die SchultenhöfeWP nicht die ältesten Höfe der Bauerschaft, im Gegenteil. Auch viele SchultenhöfeWP standen nicht der jeweiligen Bauerschaft bzw. Landgemeinde vor, sondern einem Hofesverband, zu dem meist Bauernhöfe in verschiedenen Bauerschaften gehörten.
Die frühmittelalterlichen Gutshöfe wurden von absetzbaren Verwaltern bewirtschaftet. Ihr Amt war nicht erblich. Im westlichen Westfalen nannte man diese Verwalter 'skuldhetio'. Diese Amtsbezeichnung entspricht dem hochdeutschen „Schultheiß“. Im Laufe des Mittelalters verschliff sich die Bezeichnung zu „Schulte“. Lange Zeit glaubte man, der Begriff bezeichne jemanden, der „die Schuld heischt“, der also von den abhängigen Bauern die Schuld eintreibt. Doch vor einigen Jahren wies der Münsteraner Historiker Leopold Schütte nach, dass diese Deutung nicht zutreffen kann. So gibt es zahlreiche Schultenhöfe, die nie ein Oberhof waren. Außerdem wies Schütte darauf hin, dass die Übersetzung - „der die Schuld heischt“ - auch sprachlich falsch ist. Wörtlich ist der Begriff vielmehr mit „Schuld-Heißer“ zu übersetzen. Hier liegt die alte Bedeutung des Wortes „heißen“ im Sinne von „geloben“ und „versprechen“ vor. Der „skuldhetio“ bzw. Schulte ist derjenige, der die „Schuld gelobt“ - gegenüber seinem Grundherrn. Ihm gegenüber war der Schulte für die bestmögliche Bewirtschaftung des Gutshofes verantwortlich, eben wie ein heutiger Verwalter auch.1
Die Straße hieß vor 1975 Gerhart-Hauptmann-Straße.
Postleitzahl
48161
Einzelnachweise
- 1 Quelle: Gisbert Strotdrees in Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe, Münster, Ausgabe 40/2013, Seite 106
Weblinks
- Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Münster: Straßennamen in Münster – Schulte-Bernd-Straße
- Schulte-Bernd-Straße per OSM Stadtplan