Greta Bünichmann: Unterschied zwischen den Versionen
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Greta Bünichmann war eine allein stehende Dienstmagd in Münster. Sie arbeitete sieben Jahre bei einem Ehepaar im Haushalt. 1635 wurde sie verhaftet. Anklagepunkt war unter anderem Schadenszauberei. Dem Arbeitgeber-Ehepaar waren mehrere Pferde hintereinander weg gestorben. Dafür wurde Bünichmann verantwortlich gemacht. Außerdem, so ein weiterer Anklagepunkt, sei das Kind, das mit Bünichmann in einem Bett schlief, morgens mit Kratzspuren erwacht. Diese stammten angeblich von der Magd, die sich nachts in das Teufelstier Katze verwandelt habe. Zudem habe die Magd ein Kind der Arbeitgeber beim Vaterunser-Beten unterbrochen. Alle diese Punkte konnte Bünichmann widerlegen. Selbst bei ihrem ersten Verhör unter Folter beteuerte sie weiter ihre Unschuld. Erst danach legte sie unter Druck ein Geständnis ab. Dabei wurden ihr mildernde Umstände zugesagt. Zur Last gelegt wurde ihr zum Ende des Prozesses noch zusätzlich der Tod eines Kindes ihrer Arbeitgeber. Greta Bünichmann wurde 1635 hingerichtet. Die mildernden Umstände bestanden darin, dass sie enthauptet und nicht bei lebendigem Leib verbrannt wurde. Ein mögliches Motiv für den Prozess war, dass das Ehepaar, bei dem sie gearbeitet hatte, Schulden bei ihr gemacht hatte. | Greta Bünichmann war eine allein stehende Dienstmagd in Münster. Sie arbeitete sieben Jahre bei einem Ehepaar im Haushalt. 1635 wurde sie verhaftet. Anklagepunkt war unter anderem Schadenszauberei. Dem Arbeitgeber-Ehepaar waren mehrere Pferde hintereinander weg gestorben. Dafür wurde Bünichmann verantwortlich gemacht. Außerdem, so ein weiterer Anklagepunkt, sei das Kind, das mit Bünichmann in einem Bett schlief, morgens mit Kratzspuren erwacht. Diese stammten angeblich von der Magd, die sich nachts in das Teufelstier Katze verwandelt habe. Zudem habe die Magd ein Kind der Arbeitgeber beim Vaterunser-Beten unterbrochen. Alle diese Punkte konnte Bünichmann widerlegen. Selbst bei ihrem ersten Verhör unter Folter beteuerte sie weiter ihre Unschuld. Erst danach legte sie unter Druck ein Geständnis ab. Dabei wurden ihr mildernde Umstände zugesagt. Zur Last gelegt wurde ihr zum Ende des Prozesses noch zusätzlich der Tod eines Kindes ihrer Arbeitgeber. Greta Bünichmann wurde 1635 hingerichtet. Die mildernden Umstände bestanden darin, dass sie enthauptet und nicht bei lebendigem Leib verbrannt wurde. Ein mögliches Motiv für den Prozess war, dass das Ehepaar, bei dem sie gearbeitet hatte, Schulden bei ihr gemacht hatte. | ||
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− | + | Sabine Alfing: ''Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster. Vom Umgang mit Sündenböcken in den Krisenzeiten des 16. und 17. Jahrhunderts'', Münster 1991. | |
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* [http://www.muensterleben.de/muenster/t8660.htm Schicksal von Greta Bünichmann Muensterleben.de] | * [http://www.muensterleben.de/muenster/t8660.htm Schicksal von Greta Bünichmann Muensterleben.de] | ||
* [http://www.anton-praetorius.de/opfer/opfer.htm#B%C3%BCnichmann Schicksal von Greta Bünichmann Opfer der Hexenprozesse] | * [http://www.anton-praetorius.de/opfer/opfer.htm#B%C3%BCnichmann Schicksal von Greta Bünichmann Opfer der Hexenprozesse] | ||
− | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Hexenverfolgung|Bünichmann, Greta]] |
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Aktuelle Version vom 17. Februar 2024, 14:28 Uhr
Greta Bünichmann († 23. Juni 1635) war eine Dienstmagd und ein Opfer der Hexenprozesse in Münster.
Greta Bünichmann war eine allein stehende Dienstmagd in Münster. Sie arbeitete sieben Jahre bei einem Ehepaar im Haushalt. 1635 wurde sie verhaftet. Anklagepunkt war unter anderem Schadenszauberei. Dem Arbeitgeber-Ehepaar waren mehrere Pferde hintereinander weg gestorben. Dafür wurde Bünichmann verantwortlich gemacht. Außerdem, so ein weiterer Anklagepunkt, sei das Kind, das mit Bünichmann in einem Bett schlief, morgens mit Kratzspuren erwacht. Diese stammten angeblich von der Magd, die sich nachts in das Teufelstier Katze verwandelt habe. Zudem habe die Magd ein Kind der Arbeitgeber beim Vaterunser-Beten unterbrochen. Alle diese Punkte konnte Bünichmann widerlegen. Selbst bei ihrem ersten Verhör unter Folter beteuerte sie weiter ihre Unschuld. Erst danach legte sie unter Druck ein Geständnis ab. Dabei wurden ihr mildernde Umstände zugesagt. Zur Last gelegt wurde ihr zum Ende des Prozesses noch zusätzlich der Tod eines Kindes ihrer Arbeitgeber. Greta Bünichmann wurde 1635 hingerichtet. Die mildernden Umstände bestanden darin, dass sie enthauptet und nicht bei lebendigem Leib verbrannt wurde. Ein mögliches Motiv für den Prozess war, dass das Ehepaar, bei dem sie gearbeitet hatte, Schulden bei ihr gemacht hatte. Es war das letzte Urteil aufgrund von Hexerei in Münster. Um an ihr Schicksal zu erinnern, wurde in Münster nach ihr die Greta-Bünichmann-Straße benannt.
Literatur
Sabine Alfing: Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster. Vom Umgang mit Sündenböcken in den Krisenzeiten des 16. und 17. Jahrhunderts, Münster 1991.