Landwirtschaftskammer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. November 2018, 11:20 Uhr
Münster ist Hauptsitz der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, zu der sich am 1. Januar 2004 die Landwirtschaftskammern Westfalen-Lippe und Rheinland zusammen geschlossen haben. Das zentrale Gebäude an der Schorlemerstraße, das die Münsteraner auch gerne "Beamtenaquarium" nennen, wird nicht mehr benötigt. Es stammt aus dem Jahr 1952 und wurde 2007 umfassend renoviert. Die Büroflächen wurden an verschiedene Unternehmen vermietet. Weiterhin von der Landwirtschaftskammer genutzt wird das Gebäude am Nevinghoff im Zentrum Nord.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Landwirtschaftskammern?
Landwirtschaftskammern sind in den nordwestdeutschen Bundesländern eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften. Mitglieder sind Landwirte, Gärtner, Waldbesitzer und Landfrauen, die in der Landwirtschaftskammer ihre Interessen selbst wahrnehmen. Durch die Übertragung von hoheitlicher Aufgaben sind sie zugleich auch Agrarverwaltung. In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine Kammern; dort übernehmen Landwirtschaftsämter die Aufgaben.
Geschichte
Die Gründung der deutschen Landwirtschaftskammern reicht ins 19. Jahrhundert zurück. Wegen des Abbaus von Einfuhrzöllen auf Vieh, Holz und Getreide und einer weltweiten Getreideschwämme brachen die Erlöse für landwirtschaftliche Produkte ein. Um die heimische Landwirtschaft zu fördern und ihre Arbeitsleistung der Volkswirtschaft zu erhalten, ermöglichten die preußischen Provinzen die Einrichtung von Landwirtschaftskammern. Fortschrittliche Landwirte versprachen sich davon stärkeres Gewicht in Politik und Öffentlichkeit.
Ab 1894 wurden die ersten Kammern gegründet. Die Westfalen zögerten noch, da sie sich mit ihren 238 landwirtschaftlichen Vereinen gut vertreten sahen. Die Aussicht auf ein deutlich höheres Budget von bis zu 200.000 Mark durch Beiträge der Mitglieder und Zuschüsse der Provinz Westfalen gab den Ausschlag, 1899 den landwirtschaftlichen Provinzialverein aufzulösen und statt dessen eine Landwirtschaftskammer zu gründen. Am 14. März 1899 traten 86 Landwirte in Münster zur ersten Hauptversammlung zusammen. Nach und nach übernahmen auch die übrigen deutschen Länder diese Idee. 1927 existierten in allen Ländern des deutschen Reiches Landwirtschaftskammern als kooperative Interessenvertretung des Berufsstandes.
Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden die Landwirtschaftskammern in den Reichsnährstand eingegliedert und damit gleichgeschaltet. Nach dem Krieg wurden nicht in allen Bundesländern wieder Landwirtschaftskammern eingerichtet. In Bayern und Baden-Württemberg wurde eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung aufgebaut. Die sowjetische Besatzungszone erhielt eine staatliche Zentralverwaltung ohne spezielle bäuerliche Vertretung. Die hessischen Landwirtschaftskammern wurden in den siebziger Jahren in eine staatliche Agrarverwaltung umgewandelt.
Organisation
Oberstes Entscheidungsgremium ist die Hauptversammlung. Die Mitglieder werden demokratisch gewählt und nehmen ihr Mandat ehrenamtlich war. Sie legen die Richtlinien für die zu erledigenden Aufgaben fest. Die Hauptversammlung wählt den Präsidenten. Der Präsident ist Vorsitzender der Hauptversammlung und des Hauptausschusses, er übt die oberste Dienstaufsicht aus.
Der Direktor der Landwirtschaftskammer ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten und Arbeiter und gleichzeitig Beamter des jeweiligen Bundeslandes.
Finanziert wird die Arbeit der Landwirtschaftskammern über Beiträge des jeweiligen Bundeslandes für die übertragenen staatlichen Aufgaben, Mitgliedsbeiträge der landwirtschaftlichen Betriebe, die so genannte Umlage und Einnahmen aus Dienstleistungen.
Aufgaben
Die Aufgaben der Landwirtschaftskammern umfassen Förderung und Betreuung der Landwirtschaft einschließlich des Gartenbaus in den Bereichen Produktionstechnik, Vermarktung, Ausbildung, Beratung und Forschung. Das Aufgabenspektrum ist gesetzlich festgelegt.