Recyclinghöfe

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Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde berät kundenorientiert zu allen Fragen des Abfallrechtes. Von der Vergabe von behördlichen Nummern für die Abfallnachweisführung (Abfallerzeuger-, Beförderer- und Entsorgernummer), über die Erstellung von Transportgenehmigungen, Überwachung der Vorab- und Verbleibskontrolle (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine) reicht das Themenspektrum der Beratung. Im Gespräch mit Firmen können alternative Entsorgungswege aufgezeigt und Kosten für die Entsorgung von Abfällen in den Unternehmen gesenkt werden.

Ferner überwacht sie Entsorgungsvorgänge vom Abfallerzeuger bis zum Entsorger Abfallrecht (Verpackungsverordnung, Altfahrzeugverordnung, Altholzverordnung, Bioabfallverordnung, Klärschlammverordnung, etc.), begleitet die Beseitigung von illegaler Abfallentsorgung und erstellt abfallrechtliche Stellungnahmen zu immissionsschutzrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren.

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