Zentralfriedhof: Unterschied zwischen den Versionen

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Die älteren Teile des Zentralfriedhofs und einundvierzig einzelne Grabdenkmäler sind seit [[1998]] in der Denkmalliste der Stadt Münster erfasst. Auch zwei große Hängebuchen, die im Nordosten des Friedhofs stehen wurde zu Naturdenkmälern erklärt und damit geschützt.
 
Die älteren Teile des Zentralfriedhofs und einundvierzig einzelne Grabdenkmäler sind seit [[1998]] in der Denkmalliste der Stadt Münster erfasst. Auch zwei große Hängebuchen, die im Nordosten des Friedhofs stehen wurde zu Naturdenkmälern erklärt und damit geschützt.
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Verstorbene wurden in Münster - wie anderswo - bis ins 18. Jahrhundert hinein auf Kirchhöfen bestattet, die um die Kirchen eingerichtet wurden, zum Teil auch in den Kirchengebäuden selbst. Nicht nur die Pfarrkirchen der Stadt, auch die Kirchen und Kapellen der Klöster und der [[St.-Paulus-Dom|Dom]] mit ihrer unmittelbaren Umgebung dienten als Begräbnisstätten. Der sehr beschränkte Raum der innerhalb der Stadt angelegten Kirchhöfe und ein im Zuge der Aufklärung langsam gewandeltes Verständnis von Tod und Begräbnis veranlassten die fürstbischöfliche Verwaltung bereits 1774 und 1776, die Friedhöfe der Pfarreien an den Rand der Stadt zu verlegen. Aber erst als Münster vom napoleonischen Vasallenstaat [[Großherzogtum Berg]] verwaltet wurde, wurde die Verlegung der Friedhöfe aus der Stadt hinaus verwirklicht. Drei neue Friedhöfe entstanden [[1808]] vor dem [[Neutor]], dem [[Hörstertor]] und dem [[Aegidiitor]].
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Im 19. Jahrhundert wuchs die Stadt Münster weiterhin. Der Platz für Begräbnisse auf den vorhandenen Friedhöfen wurde knapp. Die zu stark belegten Friedhöfe, die obendrein zwischen den Wohnhäusern lagen, gefährdeten Grundwasser und Gesundheit der Anwohner. Die Kirchenvorstände von [[Sankt Lamberti (Kirchengemeinde)|St. Lamberti]] und [[Sankt Martini (Kirchengemeinde|St. Martini]] wurden im Februar [[1877]], die von [[Sankt Aegidii (Kirchengemeinde)|St. Aegidii]], von [[Sankt Ludgeri (Kirchengemeinde)|St. Ludgeri]] und von [[Sankt Servatii (Kirchengemeinde)|St. Servatii]] wurden im April 1877 aufgefordert, ein Grundstück außerhalb der Stadt zu finden, das für die Anlegung eines gemeinsamen Friedhofes geeignet sei, und die innerhalb der Stadt gelegenen Friedhöfe "''aus sanitätspolizeilichen Rücksichten''" zu schließen. Die städtische Kuhweide vor dem Neutor und ein Gelände an der [[Grevener Straße]], "''hinter der Coburg''", erwiesen sich als wenig geeignet. Schließlich wurde im Dezember [[1879]] das Gelände des künftigen Zentralfriedhofs westlich der ''Himmelreichstraße'', heute Himmelreichallee, gefunden.

Version vom 13. Februar 2011, 17:28 Uhr

Der Zentralfriedhof ist der gemeinsame Hauptfriedhof katholischer und protestantischer Kirchgemeinden in Münster. Er liegt westlich der Altstadt und des ehemaligen Zoogeländes und nördlich des später angelegten Aasees. Auf einer Fläche von ca. 14 Hektar hat er heute Platz für rund 32.000 Grabstätten.

Lage und Anlage

Alter Teil

Der Zentralfriedhof wurde als rechteckige, 10 ha bedeckende Fläche zwischen dem Schlossgarten und der Aa-Aue (dem sogenannten "Himmelreich") im damaligen Grüngürtel vor der Stadt angelegt. Die Planung der Anlage und seine originäre Gestaltung stammen von Hilger Hertel dem Älteren, der als Dombaumeister in Münster tätig war. Hertel gliederte diesen "Alten Teil" der Friedhofsanlage durch zwei sich kreuzende Hauptwege. Die dadurch entstandenen Viertel werden jeweils durch einen von Südwesten nach Nordosten verlaufenden Längsweg und drei bzw. vier diese Längswege rechtwinklig kreuzende Querwege in insgesamt 32 rechteckige Felder unterteilt. Die einzelnen Felder des Friedhofs sind den katholischen Kirchengemeinden und dem evangelischen Kirchenkreis, die den Friedhof gemeinsam verwalten, als Eigentümern zugeordnet.

Das gesamte Areal wird von einer 1.200 Meter langen Mauer umgeben. Die drei Portale, die Zutritt zum Friedhof gewähren, sind von gemauerten gotisierenden Pfeilern flankiert. Am nördlichen Haupteingang an der Robert-Koch-Straße befindet sich die Friedhofskapelle.

Erweiterungen

Im Südwesten wurde der Zentralfriedhof 1914 durch den "Neuen Teil" erweitert. Er hat nicht die strenge Flächengliederung des Alten Teils, seine Felder sind aber ebenfalls den einzelnen Kirchengemeinden zugeordnet. Im Neuen Teil sind drei abgesonderte Bereiche für 574 Todesopfer der zwei Weltkriege ausgewiesen. Diese Grabstellen sind anders als die übrigen Grabstellen, deren Nutzungsdauer nach dreißig Jahren abläuft, als "ewige Ruhestätten" angelegt.

Im Winkel zwischen Altem und Neuem Teil wurde im Zweiten Weltkrieg der "Nord-West-Teil" eröffnet, um die Kapazitäten des Friedhofs für die Opfer der Bombardierungen zu erweitern. Dieser Teil ist seit seinem Bestehen 1943 von der Stadt Münster angepachtet.

Städtebauliche Lage

Die Gesamtanlage des Zentralfriedhofs wird heute im Osten durch die Himmelreichallee, im Süden durch die Annette-Allee und den dahinter liegenden Aasee, im Westen vom Pottkamp und dem Vesaliusweg und im Norden von der Robert-Koch-Straße und ihrer östlichen Verlängerung, der Landoisstraße, eingeschlossen.

Neben seiner Bestimmung als Begräbnis- und Gedächtnisstätte erfüllt der Zentralfriedhof eine Funktion als städtischen Grünfläche und Parklandschaft von hohem Wert. Etwa einhundert hoch gewachsene Sommerlinden, die die zwei Hauptwege des alten Teils als Schattenspender säumen, und die zahlreichen Gehölze dienen als Niststätten für sonst selten gewordene Singvogelarten.

Die älteren Teile des Zentralfriedhofs und einundvierzig einzelne Grabdenkmäler sind seit 1998 in der Denkmalliste der Stadt Münster erfasst. Auch zwei große Hängebuchen, die im Nordosten des Friedhofs stehen wurde zu Naturdenkmälern erklärt und damit geschützt.

Geschichte

Verstorbene wurden in Münster - wie anderswo - bis ins 18. Jahrhundert hinein auf Kirchhöfen bestattet, die um die Kirchen eingerichtet wurden, zum Teil auch in den Kirchengebäuden selbst. Nicht nur die Pfarrkirchen der Stadt, auch die Kirchen und Kapellen der Klöster und der Dom mit ihrer unmittelbaren Umgebung dienten als Begräbnisstätten. Der sehr beschränkte Raum der innerhalb der Stadt angelegten Kirchhöfe und ein im Zuge der Aufklärung langsam gewandeltes Verständnis von Tod und Begräbnis veranlassten die fürstbischöfliche Verwaltung bereits 1774 und 1776, die Friedhöfe der Pfarreien an den Rand der Stadt zu verlegen. Aber erst als Münster vom napoleonischen Vasallenstaat Großherzogtum Berg verwaltet wurde, wurde die Verlegung der Friedhöfe aus der Stadt hinaus verwirklicht. Drei neue Friedhöfe entstanden 1808 vor dem Neutor, dem Hörstertor und dem Aegidiitor.

Im 19. Jahrhundert wuchs die Stadt Münster weiterhin. Der Platz für Begräbnisse auf den vorhandenen Friedhöfen wurde knapp. Die zu stark belegten Friedhöfe, die obendrein zwischen den Wohnhäusern lagen, gefährdeten Grundwasser und Gesundheit der Anwohner. Die Kirchenvorstände von St. Lamberti und St. Martini wurden im Februar 1877, die von St. Aegidii, von St. Ludgeri und von St. Servatii wurden im April 1877 aufgefordert, ein Grundstück außerhalb der Stadt zu finden, das für die Anlegung eines gemeinsamen Friedhofes geeignet sei, und die innerhalb der Stadt gelegenen Friedhöfe "aus sanitätspolizeilichen Rücksichten" zu schließen. Die städtische Kuhweide vor dem Neutor und ein Gelände an der Grevener Straße, "hinter der Coburg", erwiesen sich als wenig geeignet. Schließlich wurde im Dezember 1879 das Gelände des künftigen Zentralfriedhofs westlich der Himmelreichstraße, heute Himmelreichallee, gefunden.