Kriegs- und Domänenkammer

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Kriegs- und Domänenkammer war die Bezeichnung für die Provinzialbehörden im Königreich Preußen, die bei der Verwaltungsreform unter König Friedrich Wilhelm I. 1723 aus der Zusammenlegung der Kriegskommissariate und der Amtskammern entstanden waren. Die Kriegskommissariate hatten die Aufgabe, die Armee, das stehende Heer, in den preußischen Provinzen materiell zu sichern und dazu Steuern und Abgaben einzuziehen; den Amtskammern unterstand die Verwaltung der staatlichen Güter, der Domänen, und der Einzug der Pachtzahlungen. Übergeordnete Leitungsbehörde für die Kriegs- un Domänenkammern in den Provinzen war das General-Oberfinanz- , Kriegs- und Domänendirektorium (kurz: Generaldirektorium) in Berlin.

Seit 1787 bestand für die Grafschaft Mark (brandenburgisch bzw. preußisch seit 1609/1666) eine selbständige Kriegs- und Domänenkammer mit Sitz in Hamm.