Einwohner: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MünsterWiki
Zeile 1: Zeile 1:
Münsters Einwohner sind super. Soso!
+
Ein '''Einwohner''' ist der gemeldete und in der [[Einwohnermeldeamt|Einwohnermeldedatei]] mit seinen Daten eingetragene Bewohner einer [[Gemeinde]] oder eines Landes.
 +
 
 +
Im Unterschied zum Einwohner haben '''[[Bürger]]''' bzw. '''[[Staatsbürger]]''' besondere Rechte und Pflichten. Sie dürfen an politischen [[Wahl]]en teilnehmen. Andererseits sind sie auch wählbar. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, besondere Aufgaben für das Gemeinwesen zu übernehmen, z.B. die Übernahme eines [[Schiedsamt]]es.
 +
 
 +
In historischer Zeit galten zunächst nur männliche [[Erwachsener|Erwachsene]] als Einwohner.
 +
In der uns heute vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von "Einwohner" in [[Dorf|Dörfern]] Südwestsachsens bereits um [[1700]] durch den fließenden Übergang aus [[Inwohner]] (altertümliche Begriffe für Einwohnerin: Infrau, Innfrau).
 +
 
 +
Aus der obigen Definition ergibt sich die Einwohnerzahl einer Stadt oder einer Gemeinde als Summe der Einwohner mit Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz) und Zweitwohnsitz (Nebenwohnsitz).
 +
 
 +
==Siehe auch==
 +
{{Wiktionary|Einwohner}}
 +
 
 +
*[[Liste unabhängiger Staaten nach Einwohnerzahl]]
 +
 
 +
[[Kategorie: Politischer Begriff]]
 +
 
 +
[[eo:Loĝantaro]]

Version vom 16. März 2006, 08:51 Uhr

Ein Einwohner ist der gemeldete und in der Einwohnermeldedatei mit seinen Daten eingetragene Bewohner einer Gemeinde oder eines Landes.

Im Unterschied zum Einwohner haben Bürger bzw. Staatsbürger besondere Rechte und Pflichten. Sie dürfen an politischen Wahlen teilnehmen. Andererseits sind sie auch wählbar. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, besondere Aufgaben für das Gemeinwesen zu übernehmen, z.B. die Übernahme eines Schiedsamtes.

In historischer Zeit galten zunächst nur männliche Erwachsene als Einwohner. In der uns heute vertrauten Bedeutung beginnt die Verwendung von "Einwohner" in Dörfern Südwestsachsens bereits um 1700 durch den fließenden Übergang aus Inwohner (altertümliche Begriffe für Einwohnerin: Infrau, Innfrau).

Aus der obigen Definition ergibt sich die Einwohnerzahl einer Stadt oder einer Gemeinde als Summe der Einwohner mit Erstwohnsitz (Hauptwohnsitz) und Zweitwohnsitz (Nebenwohnsitz).

Siehe auch

Vorlage:Wiktionary

eo:Loĝantaro