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* [[1. Dezember]] : Die [[Kriegs- und Domänenkammer]] übernimmt als neue oberste preußische Bezirksbehörde die Geschäfte der bisherigen [[Spezialorganisationskommission]].
 
* [[1. Dezember]] : Die [[Kriegs- und Domänenkammer]] übernimmt als neue oberste preußische Bezirksbehörde die Geschäfte der bisherigen [[Spezialorganisationskommission]].
 
   
 
   
* [[3. Dezember]] : Marschall [[Gebhard Leberecht von Blücher|Blücher]] schreibt: ''"Münster und die Münsteraner gefallen mich'' (sic!) ''nicht."''
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* [[3. Dezember]] : [[Gebhard Leberecht von Blücher]], General der preußischen Truppen in Münster, schreibt: ''"Ich ziehe in einigen Tage ins [[Schloss|Schloß]] und wohne da sehr gut. In den'' [sic!] ''anderen Flügel wohnt der Präsident [[Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein|von Stein]], ein sehr braver Mann, mit dem ich ganz harmoniere. Den Schloßökonomiegarten hat der König mich und den Oberpräsidenten von Stein unentgeltlich gegeben [...]. Ich könnte nun wohl zufrieden sein, aber ich bin es nicht. Münster und die Münsteraner gefallen mich'' [sic!] ''nicht."''
  
 
*[[26. Dezember]] : Durch Kabinettsordre verfügt der preußische König [[Friedrich Wilhelm III.]] die erste "Kantonsaufnahme" im preußisch gewordenen Fürstentum Münster. Das preußische Kantonsreglement regelt die Aushebung und Rekrutierung von Soldaten, indem jedem Regiment ein bestimmter Bezirk zugewiesen wird, aus dem die wehrpflichtigen Soldaten für das Regiment gezogen werden. Wehrpflicht besteht für Männer zwischen sechzehn und 45 Jahren.
 
*[[26. Dezember]] : Durch Kabinettsordre verfügt der preußische König [[Friedrich Wilhelm III.]] die erste "Kantonsaufnahme" im preußisch gewordenen Fürstentum Münster. Das preußische Kantonsreglement regelt die Aushebung und Rekrutierung von Soldaten, indem jedem Regiment ein bestimmter Bezirk zugewiesen wird, aus dem die wehrpflichtigen Soldaten für das Regiment gezogen werden. Wehrpflicht besteht für Männer zwischen sechzehn und 45 Jahren.

Version vom 16. Juli 2012, 15:35 Uhr

Ereignisse des Jahres 1803

  • 8. November : König Friedrich Wilhelm III. richtet ein Schreiben an den Freiherrn vom Stein mit der Order, "daß in der Stadt Münster eine Krieges und Domainen Kammer für die Provinzen Münster, Paderborn, Tecklenburg und Lingen eingerichtet werde, welche mit dem 1. d. M. in Function treten soll".
  • 3. Dezember : Gebhard Leberecht von Blücher, General der preußischen Truppen in Münster, schreibt: "Ich ziehe in einigen Tage ins Schloß und wohne da sehr gut. In den [sic!] anderen Flügel wohnt der Präsident von Stein, ein sehr braver Mann, mit dem ich ganz harmoniere. Den Schloßökonomiegarten hat der König mich und den Oberpräsidenten von Stein unentgeltlich gegeben [...]. Ich könnte nun wohl zufrieden sein, aber ich bin es nicht. Münster und die Münsteraner gefallen mich [sic!] nicht."
  • 26. Dezember : Durch Kabinettsordre verfügt der preußische König Friedrich Wilhelm III. die erste "Kantonsaufnahme" im preußisch gewordenen Fürstentum Münster. Das preußische Kantonsreglement regelt die Aushebung und Rekrutierung von Soldaten, indem jedem Regiment ein bestimmter Bezirk zugewiesen wird, aus dem die wehrpflichtigen Soldaten für das Regiment gezogen werden. Wehrpflicht besteht für Männer zwischen sechzehn und 45 Jahren.

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