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* [[3. Dezember]] : Marschall [[Gebhard Leberecht von Blücher|Blücher]] schreibt: ''"Münster und die Münsteraner gefallen mich'' (sic!) ''nicht."''
 
* [[3. Dezember]] : Marschall [[Gebhard Leberecht von Blücher|Blücher]] schreibt: ''"Münster und die Münsteraner gefallen mich'' (sic!) ''nicht."''
  
*[[26, Dezember]] : Durch Kabinettsordre verfügt der preußische König [[Friedrich Wilhelm III.]] die erste "Kantonsaufnahme" im preußisch gewordenen Fürstentum Münster. Das preußische Kantonsreglement regelt die Aushebung und Rekrutierung von Soldaten, indem jedem Regiment ein bestimmter Bezirk zugewiesen wird, aus dem die wehrpflichtigen Soldaten für das Regiment gezogen werden. Wehrpflicht besteht für Männer zwischen sechzehn und 45 Jahren.
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*[[26. Dezember]] : Durch Kabinettsordre verfügt der preußische König [[Friedrich Wilhelm III.]] die erste "Kantonsaufnahme" im preußisch gewordenen Fürstentum Münster. Das preußische Kantonsreglement regelt die Aushebung und Rekrutierung von Soldaten, indem jedem Regiment ein bestimmter Bezirk zugewiesen wird, aus dem die wehrpflichtigen Soldaten für das Regiment gezogen werden. Wehrpflicht besteht für Männer zwischen sechzehn und 45 Jahren.
  
 
==Geboren==
 
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Version vom 23. Mai 2012, 20:07 Uhr

Ereignisse des Jahres 1803

  • 8. November : König Friedrich Wilhelm III. richtet ein Schreiben an den Freiherrn vom Stein mit der Order, "daß in der Stadt Münster eine Krieges und Domainen Kammer für die Provinzen Münster, Paderborn, Tecklenburg und Lingen eingerichtet werde, welche mit dem 1. d. M. in Function treten soll".
  • 3. Dezember : Marschall Blücher schreibt: "Münster und die Münsteraner gefallen mich (sic!) nicht."
  • 26. Dezember : Durch Kabinettsordre verfügt der preußische König Friedrich Wilhelm III. die erste "Kantonsaufnahme" im preußisch gewordenen Fürstentum Münster. Das preußische Kantonsreglement regelt die Aushebung und Rekrutierung von Soldaten, indem jedem Regiment ein bestimmter Bezirk zugewiesen wird, aus dem die wehrpflichtigen Soldaten für das Regiment gezogen werden. Wehrpflicht besteht für Männer zwischen sechzehn und 45 Jahren.

Geboren